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// Arminia-Lexikon

Rund um Arminia und den Profi-Fußball im Allgemeinen tauchen viele Begriffe auf, die nicht jede*m etwas sagen müssen. Durch die Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sports haben sich die Vereine in den letzten 20 Jahren zu kleinen (und großen) Konzernen entwickelt, in denen diverse Gremien existieren. Doch auch in der Fanszene gibt es viele Institutionen, deren Name man mal gehört haben sollte.

Nachfolgend wollen wir Euch daher einige Begriffe kurz erklären:

Größere Vereine unterteilen sich oft in einzelne Abteilungen, in denen jeweils bestimmte Bereiche organisiert sind. Arminia besitzt derzeit zehn Abteilungen, von denen acht“sporttreibend“ sind (d.h. in ihnen können Mitglieder selbst Sport treiben): Nachwuchsfußball, Frauen & Mädchenfußball, Altligafußball, Schiedsrichter, Hockey, Rollstuhlsport, Eiskunstlaufen und Billard. Daneben gibt es zwei nicht sporttreibende Abteilungen, in denen die Fans aktiv eingebunden werden: Arminis und den Arminia Supporters Club.


Als Allesfahrer werden die Fans bezeichnet, die ihren Verein bei (möglichst) allen Spielen unterstützen. Dies umfasst meist nicht nur die Heim- oder Auswärtsspiele im Ligabetrieb und im DFB-Pokal, sondern schließt auch die Test- und Freundschaftsspiele ein. Im Ligabetrieb wird oft von der „34er- Runde“ gesprochen, wenn kein Spiel der Saison ausgelassen werden musste.


„Roar“ bedeutet auf Deutsch „Gebrüll, Getöse“. Mit Almroar wird die stimmungsvolle und lautstarke Atmosphäre auf der Alm in den 70er, 80er und frühen 90er Jahren beschrieben: Damals war das Stadion durch unüberdachte Stehplatztribünen geprägt und es gab noch keinen Vorsänger in der heutigen Form. Für ältere Arminen ist der Almroar ein Symbol für „die gute, alte Zeit“.

Der Aufsichtsrat (AR) ist ein Gremium in der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co.KGaA. In diese Kapitalgesellschaft wurde Arminias Lizenzspielerbereich ausgelagert. Seine Aufgabe ist es, die Geschäftsführung zu überwachen und Fehlentscheidungen zu vermeiden. Bestimmte Entscheidungen der Geschäftsführung müssen vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Arminias Aufsichtsrat besteht derzeit aus neun Personen, den drei Präsidiumsmitgliedern sowie den sechs Mitgliedern des Wirtschaftsrates.

Der Behindertenfanbeauftragte wird seit einigen Jahren bei den Proficlubs der 1.-3. Bundesliga eingesetzt und auch von der DFL gefordert. Vielerorts ist dieser als Angestellter des Vereines, aber zum Teil auch ehrenamtlich tätig. Er setzt sich besonders für die Belange von Menschen mit Handicap im Stadion ein: Sei es die Schaffung von barrierefreien Zugängen, von Rollstuhlplätzen oder von Blindenplätzen mit Livekommentierung. Er ist Ansprechpartner für diese Personengruppe und auch für den Verein, wenn es um Behindertenplätze geht. Somit ist der Behindertenfanbeauftragte eine Ergänzung zum Fanbeauftragten des Vereines. In Bielefeld wird die gesamte Behindertenbetreuung ehrenamtlich organisiert.

Die Beitragsordnung (BO) ist eine der drei Ordnungen des Vereins DSC Arminia Bielefeld. Sie fasst die innerhalb der Satzung verankerten Regelungen zusammen und führt sie ergänzend aus. In der Beitragsordnung sind die Höhe der Mitgliedsbeiträge, deren Festlegung und die Zahlung aufgeführt. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen einer 50%igen Mehrheit der Mitgliederversammlung, Abteilungsbeiträge dürfen nach festgelegten Kriterien auch von den Abteilungsversammlungen geändert werden. Alle Ordnungen des DSC Arminia Bielefeld e.V. sind der Satzung untergeordnet.


Bengalisches Feuer wird meist in Form von Fackeln angewendet. In diesen wird u.a. Magnesium verbrannt, wodurch helles Licht und Rauch bei einer Temperatur von bis zu 2000° entsteht. Das Löschen der Fackeln ist nur durch Ersticken der Flamme möglich, Verbrennungen können bereits ohne das direkte Berühren der Flamme entstehen. Nach dem Sprengstoffrecht in Deutschland ist das Abbrennen von zugelassenen und mit BAM-Nummer gekennzeichneten bengalischen Feuern durch Personen mit der entsprechenden Berechtigung zulässig. Im Stadion führt das unberechtigte Abbrennen zu Stadionverboten und zu Strafen für die beteiligten Vereine. Zudem ist der Import von Pyrotechnik ohne BAM- Nummer seit 2005 eine Straftat und wird zusätzlich strafrechtlich verfolgt.

Für alle auswärtigen Arminen gibt es mit dem Bundesweiten Netzwerk an insgesamt 5 Standorten über ganz Deutschland verteilte Ansprechpartner direkt in ihrer Nähe. Diese Ansprechpartner heißen Botschafter. Sie stehen für Fragen zu Region und Aktivitäten vor Ort zur Verfügung, helfen Kontakt zu Arminen in der Nähe zu finden oder beim Organisieren von Fahrgemeinschaften und Treffen. Sie stehen im regelmäßigen Austausch untereinander sowie mit ASC und DSC und können bei Problemen entsprechend weitervermitteln.

B.A.F.F. (Bündnis aktiver Fußballfans) ist eine deutsche, vereinsübergreifend aktive Fanorganisation. Sie besteht seit 1993 und legt seine Schwerpunkte unter anderem im Engagement gegen Diskriminierung, Kommerzialisierung und zunehmende staatliche Repressionen (Polizeigewalt etc.) im Fußball.

Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist eine Verbunddatei deutscher Polizeibehörden, in der Informationen über Personen gesammelt werden, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen strafrechtlich bereits aufgefallen sind oder (nach Einschätzung der Polizei) zukünftig eventuell auffallen könnten. Sie wird vom Bundeskriminalamt geführt und durch die „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) verwaltet. Auskünfte aus der Datei können alle Polizeibehörden erhalten. Die Datei soll gewährleisten, dass alle bekannten Informationen über sportbezogene Gewalttäter bundesweit jederzeit verfügbar sind, damit die Polizei die öffentliche Sicherheit garantieren kann.

Auch wenn Arminia nach Außen nur als ein Verein wahrgenommen wird, handelt es sich rechtlich mittlerweile um eine kleine „Unternehmensgruppe“: Der DSC Arminia Bielefeld e.V. ist hierbei der Mutterverein und Kopf der Unternehmensgruppe: Der Bereich des Profi-Fußballs wurde 2002 in ein neu gegründetes Tochterunternehmen, die DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, ausgegliedert, befindet sich aber weiterhin zu mehr als 50% im Besitz des Muttervereins und wird von diesem über den Aufsichtsrat kontrolliert. Die weiteren Anteile werden derzeit von den in dem „Bündnis Ostwestfalen“ organisierten Unternehmen gehalten. Die anderen sporttreibenden und fördernden Abteilungen sind weiterhin im Mutterverein organisiert. Die anderen sporttreibenden und fördernden Abteilungen sind weiterhin im Mutterverein organisiert. Die wichtigsten Gremien des Muttervereins sind das Präsidium, der Wirtschaftsrat und der Ehrenrat.

Auch wenn Arminia nach Außen nur als ein Verein wahrgenommen wird, handelt es sich rechtlich mittlerweile um eine kleine „Unternehmensgruppe“: Der DSC Arminia Bielefeld e.V. ist hierbei der Mutterverein und Kopf der Unternehmensgruppe: Der Bereich des Profi-Fußballs wurde 2002 in ein neu gegründetes Tochterunternehmen, die DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, ausgegliedert, befindet sich aber weiterhin zu mehr als 50% im Besitz des Muttervereins und wird von diesem über den Aufsichtsrat kontrolliert. Die weiteren Anteile werden derzeit von den in dem „Bündnis Ostwestfalen“ organisierten Unternehmen gehalten. Die anderen sporttreibenden und fördernden Abteilungen sind weiterhin im Mutterverein organisiert. Die wichtigsten Gremien des Tochterunternehmens sind die beiden Geschäftsführer (zuständig für Finanzen bzw. Sport) und der Aufsichtsrat.

Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen, durch den ein gemeinsames Ziel verfolgt werden soll. e.V. steht für „eingetragener Verein“ und bedeutet, dass der Verein zusätzlich in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Er ist damit vollrechtsfähig, kann also vor Gericht klagen und verklagt werden und Träger von eigenen Rechten und Pflichten sein.

Die Ehrenordnung (EO) ist eine der drei Ordnungen des Vereins DSC Arminia Bielefeld. In ihr wird der Rahmen festgelegt, nach dem Mitglieder und Personen vom Verein zu ehren sind, die sich um den Club besonders verdient gemacht haben. Im DSC Arminia Bielefeld werden neben Ehrenpräsidentschaften (nur an langjährige ehemalige Präsidenten) und Ehrenmitgliedschaften (z.B. für 60-jährige Mitgliedschaft im Verein) auch Meisterschaftsnadeln, Ehrennadeln und Verdienstnadeln verliehen. Dem Ehrenrat obliegen sowohl die Vorbereitung der Ehrungen als auch mögliche Änderungen der Ehrenordnung.

Der Ehrenrat ist ein Gremium des DSC Arminia Bielefeld e.V., dessen satzungsmäßigen Aufgaben im Tagesgeschäft unter anderem die Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins, die protokollarische Durchführung der vereinsinternen Wahlen sowie die Entscheidung über Ehrungen sind. Stellt der Ehrenrat fest, dass das Präsidium seit mindestens acht Wochen beschlussunfähig ist, veranlasst er eine Neuwahl des Präsidiums und übernimmt bis dahin dessen Aufgaben. In den Ehrenrat kann nur gewählt werden, wer mindestens zehn Jahre Vereinsmitglied und zwischen 35 und 73 Jahren alt ist, seine Amtszeit beträgt drei Jahre.

Die European Professional Football Leagues (EPFL) ist ein Zusammenschluss von Profi-Ligen aus 36 europäischen Nationen und fungiert als Interessenvertretung des Profi-Fußballs gegenüber nationalen und internationalen Fußballverbänden sowie der Politik. Neben den finanziell-eigennützigen Zielen thematisiert die EPFL dabei auch die soziale Verantwortung der Profi-Vereine. Die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) ist Mitglied in der EPFL.

Die in Bielefeld im Bereich der Fanbetreuung tätigen Institutionen arbeiten seit 2008 unter dem Namen „Fan-ArbeitsGemeinschaft“ zusammen. Dazu gehören die DSC-Fanbetreuung (Fanbeauftragter, Behindertenbeauftragter, Gästefanbetreuer), der Arminia Supporters Club, das Schwarz-Weiß-Blaue Dach und das Fan-Projekt. In diesem Gremium werden fanrelevante Themen und Probleme bearbeitet, Ressourcen gebündelt und Initiativen gestartet. Aufgrund der Nähe zu den jeweiligen Zielgruppen der Mitgliedsorganisationen sieht sich die Fan-AG zudem als Vermittler und Interessensvertreter.

Der Fanbeauftragte hat die grundsätzliche Aufgabe, zwischen den wirtschaftlich geprägten Interessen des jeweiligen Vereins und denen der Fans zu vermitteln: Anliegen der Fans sollen in die Vereinsführung transportiert werden, umgekehrt soll er Entscheidungen der Vereinsführung den Anhängern erläutern. Der Fanbeauftragte soll außerdem auf ein gewaltfreies Verhalten der Fans hinwirken. Die meisten Fanbeauftragten sind inzwischen hauptamtlich, also als Angestellte des Vereins, tätig und somit weisungsgebunden.

Als Fankundige Beamte (FKB) werden Polizisten bezeichnet, die von der Bundespolizei speziell für den Einsatz im Fußballumfeld ausgebildet wurden (die entsprechenden Beamten der Landespolizeien werden als Szenekundige Beamte (SKB) bezeichnet). Die Bundespolizei ist generell für die öffentliche Sicherheit in Zügen und Bahnhöfen zuständig. Die FKB betreuen somit auch die Sonderzüge der Bahn, mit denen Fußballfans zu Auswärtsspielen anreisen.

Das Fanmobil des ASC, ein schwarzer Mercedes-Bus, dient bei Auswärtspielen als mobile Anlaufstelle und als Treffpunkt für Arminenfans im Gaststadion. Zusätzlich wird auch ein kleines Sortiment von Fanartikeln am Wagen verkauft. Das Fanmobil des ASC war das erste seiner Art in der Bundesliga, die Idee wurde mittlerweile aber von vielen anderen Clubs übernommen. Bei den inzwischen unzähligen Fahrten war nur eine einzige Panne in den Statistiken zu verzeichnen (Kabelbrand in Wolfsburg, Spielzeit 2007/2008).

Das Fanprojekt Bielefeld e.V. ist eine vom Verein unabhängige Institution und leistet sozialpädagogische Fanarbeit. Zentrales Ziel ist die Förderung einer positiven, also vor allem gewaltfreien Bielefelder Fankultur. Das Angebot des Fanprojekts umfasst u.a. die Durchführung von Auswärtsfahrten für Arminen bis 16 Jahren, die Herausgabe der „Fan-Post“, die Organisation von Fußballturnieren und die Beratung bei Konflikten mit Polizei oder Verein. Das Fanprojekt-Team teilt sich mit dem Dachverband ein Ladenlokal in der Ellerstraße 39 („Block 39“) und einen Raum unter Block 4 im Stadion („Fantreff).

Der Fanrechtefonds dient dem Zweck, die Rechte von Zuschauern bei Fußballspielen juristisch gegenüber den Veranstaltern, deren Ordnungskräften sowie gegenüber der öffentlichen Gewalt zu wahren, durchzusetzen und zu stärken. Das gespendete Geld wird eingesetzt, um Grundsatzurteile im Sinne der Fußballfans zu erwirken. Verwaltet wird der Fonds von erfahrenen Rechtsanwälten, die größtenteils selbst aktive Fans sind.

Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ist der Fußballweltverband mit derzeit 208 nationalen Mitgliedsverbänden, darunter auch der DFB. Sie ist für die Organisation der Fußballweltmeisterschaften sowie des Olympischen Fußballturniers zuständig. Ausserdem legt die FIFA die grundlegenden Fußballregeln fest, die von den nationalen Verbänden allerdings für die eigenen Wettbewerbe noch ergänzt werden können.

Das Financial FairPlay (FFP) bezeichnet einen Bestandteil der UEFA-Lizenzierung für Europa-Cup und Champions League. Kern der Auflagen ist es, die (weitere) Verschuldung der Vereine einzudämmen sowie die Ausgaben den realen Einnahmen anzupassen. In kontinuierlichen Schritten wird das erlaubte Defizit pro Saison herabgesetzt, wobei auch die Gesamtentwicklung der vorangegangenen drei Spielzeiten betrachtet wird. Erfüllen Vereine die finanziellen Kriterien nicht, können sie trotz sportlicher Qualifikation und Nachweis aller infrastrukturellen sowie rechtlichen Voraussetzungen sanktioniert werden, bis hin zum Ausschluss aus dem europäischen Wettbewerb.

Football Supporters Europe (FSE) ist eine europaweite Fanvertretung von und für Fußballfans, in denen neben einzelnen Personen auch lokal und national tätige Fan-Zusammenschlüsse organisiert sind. Gegenwärtig sind Mitglieder aus 35 Ländern aktiv. Die Mitgliedschaft in FSE ist kostenlos und steht allen Interessierten offen. Aus dem Bielefelder Fanumfeld sind mehrere Fanclubs und auch der ASC vertreten.

KGaA steht für Kommanditgesellschaft auf Aktien. Es handelt sich um eine eher seltene Rechtsform von Unternehmen, in der Merkmale einer Kommanditgesellschaft (KG) und Aktiengesellschaft (AG) verbunden wurden. Wird die Rolle des Komplementärs, also des persönlich haftenden Gesellschafters, durch eine GmbH ausgefüllt, ergibt sich eine GmbH & Co. KGaA. Viele deutsche Profi-Fußball-Vereine, darunter auch Arminia, haben ihre Lizenzspielerabteilungen in eine solche GmbH & Co. KGaA ausgegliedert. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen von Unternehmen gilt sie als übernahmeresistent und garantiert den Muttervereinen einen hohen Einfluss.

Die Jugendordnung (JO) ist eine der drei Ordnungen des Vereins DSC Arminia Bielefeld. Sie regelt abteilungsübergreifend die relevanten Belange für sporttreibende Kinder und Jugendliche, die Mitglieder des DSC Arminia Bielefeld e.V. sind. Sie legt für die Organe Vereinsjugendtag, Vereinsjugendausschuss, Abteilungsjugendtage und Fachjugendausschüsse Rechte und Pflichten fest, beschreibt deren Aufgaben und Zustandekommen. Änderungen der Jugendordnung obliegen dem Vereinsjugendtag.

Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) wurde 1993 eingerichtet, um die sozialpädagogisch arbeitenden Fanprojekte inhaltlich zu begleiten, zu koordinieren und bei der Einrichtung weiterer Projekte mitzuwirken. Derzeit werden an mehr als 40 Standorten in Deutschland die örtlichen Fanszenen betreut. Neben der Beratung und Begleitung der Fanprojekte in Deutschland steht die KOS den Fußball-Institutionen, der Politik, der Polizei und den Medien in Sachen professioneller pädagogischer Fanarbeit als beratende und informierende Instanz zur Verfügung.

Tritt eine Person einem Verein bei, erwirbt sie dadurch die Mitgliedschaft in diesem. Als Mitglied eines Vereins hat man gewisse Rechte (z.B. das Wahlrecht) und Pflichten (z.B. Zahlung des Mitgliedsbeitrags), die sich aus der Satzung des Vereins ergeben. Rund um Arminia hat sich in den letzten Jahren die Tendenz verstärkt, als Fan auch Mitglied im Verein zu werden.

Als Pavillon wird der Infostand des ASC unter Block 3 bzw. Block J bezeichnet. Zwar wurde schon 2006 das ursprünglich genutzte Zelt durch ein dauerhaftes Häuschen ersetzt, der Name blieb aber erhalten. Am Pavillon könnt Ihr euch bei unseren ehrenamtlichen Helfern an Spieltagen über ASC-Veranstaltungen informieren, Infomaterial zu fanbezogenen Themen erhalten oder unsere Fanartikel erwerben.

Das Präsidium von Arminia übernimmt laut Satzung die Funktion des Vorstandes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es ist damit das Gremium im Mutterverein, dass Arminia gegenüber Dritten rechtlich vertritt, also z.B. Verträge im Namen des Muttervereins abschließen kann. Für die Rechtsgeschäfte der Tochtergesellschaften des Vereins gilt dies allerdings nicht, diese werden durch die Geschäftsführer rechtlich vertreten.

ProFans ist eine deutsche, vereinsübergreifend aktive, tendenziell ultraorientierte Fanorganisation, die sich für den Erhalt der lebendigen Fankultur sowie gegen eine maßlose Kommerzialisierung des Fußballs und zunehmende staatliche Unterdrückung von Fußballfans einsetzt. Sie ging aus der Aktion „Pro15:30“ hervor und bietet sowohl jedem einzelnen Fan als auch Fanclubs oder Fangruppen die Möglichkeit, überregional aktiv zu werden.

Das Schwarz-Weiß-Blaue Dach ist der Dachverband der Fanclubs des DSC Arminia Bielefeld. Er versteht sich selbst als Interessenvertretung der Fans gegenüber dem Verein und ist entsprechend in der Fan-AG von Arminia vertreten. Darüber hinaus organisiert der Dachverband zusammen mit der Fanbetreuung des Vereins Bus- und Bahnfahrten zu den Auswärtsspielen. Die Geschäftsstelle des Schwarz-Weiß-Blauen Dachs befindet sich in der Ellerstraße 39, an Heimspieltagen ist der Stand unter Block 4 geöffnet. Beide Anlaufstellen teilt sich der Dachverband mit dem Fanprojekt Bielefeld, mit dem auch regelmäßig gemeinsame Veranstaltungen organisiert werden, beispielsweise die Fanclubmeisterschaften.

Stadionverbote sind ein Unterfall des Hausverbots: Der Inhaber des Hausrechts des Stadions verbietet einer bestimmten Person, dieses zukünftig zu betreten. Um eine einheitliche Handhabung in allen Vereinen des Profifußballs zu garantieren, wurde vom DFB eine Stadionverbotsrichtlinie erlassen. In der Richtlinie ist geregelt, wer wem wann für welche Handlung und für wie lange ein Stadionverbot verhängen soll und darf.

Supporters Direct (SD) ist eine britische Fanorganisation, die sich wesentlich um den Erhalt bzw. das Erreichen von Mitbestimmungsmöglichkeiten für Fans in ihren Vereinen einsetzt. In den vergangenen Jahren hat sich die Arbeit zunehmend auf weitere europäische Länder ausgedehnt, woraus der europäische Zweig „Supporters Direct Europe (SDE)“ entstanden ist. Dieser war auch federführend aktiv im Projekt „Improving Football Governance through Supporter Involvement and Community Ownership“, das von der Europäischen Kommission finanziell gefördert wurde und in dem Unsere Kurve als deutscher Partner mitgearbeitet hat.

Als Szenekundige Beamte (SKB) werden Polizisten bezeichnet, die von den Landespolizeien speziell für den Einsatz im Fußballumfeld ausgebildet wurden (die entsprechenden Beamten der Bundespolizei werden als Fankundige Beamte (FKB) bezeichnet). Die SKB kennen sich in der örtlichen Fußballszene aus und sollen den anderen Polizisten durch dieses Insiderwissen bei einer Bewertung der Lage an Spieltagen helfen.

Die Interessengemeinschaft „Unsere Kurve“ (UK) ist ein vereinsübergreifender Zusammenschluss der organisierten Fußballfans in Deutschland. UK sucht einen konstruktiven Dialog mit Vereinen, DFL, DFB, UEFA und politischen Entscheidungsträgern rund um das Thema Fußball, um die Interessen, Vorstellungen und Ziele des aktiven Fußballfans in den Mittelpunkt zu rücken. Auch der ASC ist aktives Mitglied bei „Unsere Kurve“ und vertritt dort überregionale Interessen seiner Mitglieder.


Der Verwaltungsrat war bis zum September 2011 ein Gremium des DSC Arminia Bielefeld e.V., also des Muttervereins in der „Arminia-Gruppe“, aus dem in der Folge der Wirtschaftsrat hervorgegangen ist. Seine Aufgabe war außer der Kontrolle des Vereinspräsidiums zwischenzeitlich auch, die Mitglieder des Präsidiums zu bestimmen. Ab einer gewissen Größenordnung bzw. Relevanz bedürfen Entscheidungen des Präsidiums der Zustimmung des Verwaltungsrates. Arminias Verwaltungsrat bestand aus fünf Personen (Wirtschaftsrat: sechs), von denen drei zudem in den Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA entsandt wurden. Ein Recht auf Beisitz bei den Aufsichtsratssitzungen gab es für die nicht berufenen Mitglieder des Verwaltungsrates nicht (anders im heutigen Wirtschaftsrat, aus dem alle Mitglieder an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen können).

Der Wirtschaftsrat ist ein Gremium des DSC Arminia Bielefeld e.V., also des Muttervereins in der „Arminia-Gruppe“, das aus dem früheren „Verwaltungsrat“ hervorgegangen ist. Seine zentrale Aufgabe ist es, das Vereinspräsidiums zu kontrollieren sowie zu beraten. Ab einer gewissen Größenordnung bzw. Relevanz bedürfen Entscheidungen des Präsidiums der Zustimmung des Wirtschaftsrates. Arminias Wirtschaftsrat besteht derzeit aus sechs Vereinsmitgliedern, von denen drei auf Vorschlag der Mitglieder und drei auf Vorschlag des Präsidiums in der Mitgliederversammlung gewählt werden. Alle Wirtschaftsräte sind in die Arbeit des Aufsichtsrats der Tochtergesellschaften involviert, mindestens fünf von ihnen müssen reguläre Mitglieder des Aufsichtsrates sein. Die Amtszeit des Wirtschaftsrats beträgt vier Jahre.

Die ZIS ist die Zentrale Informationsstelle für Sporteinsätze. Ihre Hauptaufgabe ist die Sammlung, Auswertung und Weitergabe von sportbezogenen Informationen für alle bundesweiten Polizeibehörden. Die ZIS führt unter anderem die „Datei Gewalttäter Sport“ und erstellt den „Jahresbericht Fußball“, in dem statistische Daten zur fußballbezogenen Kriminalität und entsprechender polizeilicher Aktivitäten gesammelt werden. Sie koordiniert außerdem die Arbeit der „Szenekundigen Beamten“ (SKB) im In- und Ausland.