Das Thema 50+1 wird den deutschen Profifußball aller Voraussicht nach noch eine Weile beschäftigen – erst vor wenigen Wochen wurde in der Presse berichtet, dass Martin Kind den Vermittlungsausschuss des DFB angerufen hat. Hiermit zeigt er mindestens, dass er seine Pläne zur Lockerung oder sogar Aufhebung der Verfügungsbeschränkung über Kapitalgesellschaftsanteile nicht aufgrund der DFL- internen Abstimmung aufgeben möchte. Diese Abstimmung hatte ein überdeutliches Votum für den Erhalt des vorgeschriebenen Mehrheitsbesitzes ergeben.
Bereits in der Ausgabe Nr. 25 veröffentlichte der Verein Eintracht Frankfurt im Dezember 2009 in seinem Mitgliedermagazin eine umfassende Analyse von Stefan Minden. Wir freuen uns, Euch diese nun zur Verfügung stellen können, da die Zusammenhänge und Hintergründe nach wie vor Bedeutung für alle deutschen Vereine und Arminia im Speziellen haben:
Stefan Minden ist Rechtsanwalt, erster Vorsitzender der Fußball- Fanabteilung von Eintracht Frankfurt und engagiert sich im Beirat des Fanrechtefonds für die juristische Klärung von ungerechtfertigten Stadionverboten. Er ist Mitgründer der Interessengemeinschaft „Unsere Kurve“ und vertritt die FuFa Eintracht Frankfurt innerhalb dieser. Auch in die Ausarbeitung der neuen Stadionverbotsrichtlinien war er wesentlich involviert.