Verfolgt man die aktuellen Sicherheitsdebatten, bekommt man manchmal den Eindruck, dass Fußballfans für den ein oder anderen Innenminister anscheinend nur potentielle Verbrecher sind.
Tatsächlich sind aber auch Fans ganz normale Bürger und haben entsprechend Rechte.
Der spendenfinanzierte Fanrechtefonds dient dem Zweck, genau diese Rechte juristisch gegenüber den Veranstaltern von Fußballspielen sowie gegenüber staatlichen Stellen zu wahren, durchzusetzen und zu stärken. Das gespendete Geld wird dabei eingesetzt, um Grundsatzurteile im Sinne der Fußballfans zu erwirken.
Es werden dabei ausschließlich Fälle unterstützt, in denen ohne triftigen Grund oder schuldhaftes Verhalten der betroffenen Fans Maßnahmen angewendet werden, die nach aktueller Gesetzeslage nicht zulässig sind. Da einige Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen auf einer reinen Verdachtsgrundlage aufbauen dürfen, ist die Beweisführung oftmals sehr schwierig. Grundsatzurteile sind daher umso wichtiger, damit für jeden Bürger die Rechtssicherheit auch beim Besuch von Fußballspielen erhöht werden kann.
Auf der Spenderversammlung gewährte Wilko Zicht einen Einblick in die Arbeit der vergangenen zwei Jahre:
Offene Fälle
Aktuell offen ist insbesondere noch die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichts vom 30.10.2009 (siehe auch hier). In diesem hatte der BGH entschieden, dass Stadionverbote auf Verdacht grundsätzlich zulässig sind. In Kürze veröffentlicht das Gericht eine Liste mit den Verfahren, die es 2013 zu entscheiden plant. Der Fanrechtefonds hofft, dass die eigene Verfassungsbeschwerde diesmal darunter sein wird.
Abgeschlossene Fälle
Abgeschlossen werden konnten laut Wilko Zicht in den vergangenen Jahren folgende Fälle:
Abgelehnte Fälle
Darüber hinaus wurden an den Fanrechtefonds mehrere Fälle herangetragen, die der Kassenrat für nicht geeignet befunden hat, als Musterfall die Rechte von Fußballfans verbessern zu können. Ausdrücklich erwähnt seien dabei die folgenden zwei Fälle:
Nach dem inhaltlichen Bericht stand auch noch die reguläre Neuwahl des fünfköpfigen Kassenrates auf der Tagesordnung.
Aus dem bisherigen Kassenrat traten erneut zur Wahl Sig Zelt (Union Berlin), Wilko Zicht (Werder Bremen) und Sebastian Kraus (DSC Arminia Bielefeld, ASC) an. Erstmalig beworben hatten sich Lasse Gutsch (Hannover 96) und Christoph Kügler (1. FC Nürnberg).
In geheimer Abstimmung durch die anwesenden Spender wurden alle fünf Bewerber für die kommenden zwei Jahre in den Kassenrat gewählt.
Abschließend erfolgte der gemeinsame Aufruf an die anwesenden Spender, die Augen nach geeigneten Fällen aufzuhalten und den Fanrechtefonds über diese zu informieren. Parallel wird der Fanrechtefonds zukünftig wieder verstärkt selbst potentiell geeignete Fälle suchen.