Änderung der Abteilungsordnung

Einen erläuterten Überblick über die Änderungsvorschläge findet Ihr in der folgenden Übersicht: Änderung der Abteilungsordnung mit Erläuterungen

Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten insbesondere eine klarere Darstellung des Ablaufs der Wahl der Abteilungsleitung:

Bereits seit vielen Jahren werden die Mitglieder der Abteilungsleitung nicht mehr von der Jahreshauptversammlung in ein konkretes Amt gewählt (z.B. zur Abteilungsleiterin oder zum Kassenwart), sondern die Verteilung der einzelnen Ämter erfolgt nach der Jahreshauptversammlung innerhalb des Kreises der neu gewählten Abteilungsleitung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine optimale, den Fähigkeiten und Wünschen der einzelnen Personen entsprechende Verteilung der Aufgaben/Funktionen erfolgt. Außerdem wird so ermöglicht, dass die Ämter zu einem späteren Zeitpunkt ohne die Notwendigkeit einer neuen Abteilungsversammlung neu zugeordnet werden können (bsp. wenn der Kassenwart aufgrund einer Erkrankung o.ä. seine Tätigkeit nicht mehr wahrnehmen kann).

Die vorgeschlagene Anpassung der Abteilungsordnung soll dazu führen, dass dieser bislang nicht geregelte Prozess transparenter wird und eine formelle Basis erhält. Eine Änderung gegenüber der bereits gelebten Praxis ergibt sich durch die beantragte Änderung aber nicht.

Im weiteren sollen weitere kleinere Anpassungen erfolgen, die der klareren Strukturierung und besseren Lesbarkeit der Abteilungsordnung dienen, aber keine inhaltliche Änderung beinhalten.

Für Rückfragen zu den vorgeschlagenen Änderungen steht die Abteilungsleitung gerne zur Verfügung.

 

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