JHV des ASC am 24.09.2020

Die vorläufige Tagesordnung sieht folgende TO-Punkte vor:

TOP 1:   Eröffnung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder
TOP 2:   Feststellung der Beschlussfähigkeit und Wahl der*des Protokollführenden
TOP 3:   Ergänzungen/Anträge zur Tagesordnung
TOP 4:   Bericht des Abteilungsleiters
TOP 5:   Bericht des Kassenwartes
TOP 6:   Bericht der Rechnungsprüfer*innen
TOP 7:   Gelegenheit zur Aussprache zu den vorherigen Berichten
TOP 8:   Entlastung des Abteilungsvorstandes
TOP 9:   Wahl des Abteilungsvorstandes
TOP 10: Wahl der Rechnungsprüfer*innen
TOP 11: Verschiedenes
TOP 12: Schlusswort

In Bezug auf Einberufung und Durchführung der Versammlung, das Wahlrecht, die Wählbarkeit sowie einzuhaltende Fristen gelten diejenigen Bestimmungen entsprechend, die in der aktuellen Satzung des DSC Arminia Bielefeld e.V. aufgeführt sind. Da innerhalb des ASC kein Nominierungsausschuss eingerichtet wird, finden die Wahlen für den Abteilungsvorstand in direkter Wahl durch alle anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder statt. Es stehen dabei alle Kandidat*innen zur Wahl, die ihre Kandidatur fristgerecht bis zum 09. September 2020 eingereicht haben und die satzungsgemäßen Kriterien erfüllen. Dabei werden die Wahlvorschläge im Vorlauf der Versammlung in Rücksprache mit dem Ehrenrat und gegebenenfalls den Kandidat*innen auf die satzungsgemäßen Kriterien überprüft.

Für Wahlvorschläge ist darüber hinaus zu beachten, dass sie neben dem einreichenden Mitglied von weiteren 4 Mitgliedern unterstützt und unterschrieben werden müssen; Kandidat*innen müssen mindestens ein Jahr Mitglied der Abteilung sein und dürfen nicht innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig wegen einer Insolvenzstraftat, wegen Untreue oder Betrugs verurteilt worden sein.

Wahlvorschläge können alle Mitglieder ebenso wie Anträge (z.B. Ergänzungen der Tagesordnung, Sachanträge, Änderungen der Abteilungsordnung) fristgemäß bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung per Einschreibebrief bei der Geschäftsstelle des DSC Arminia Bielefeld e.V., Abteilung ASC, Melanchthonstraße 31a, 33615 Bielefeld einreichen. Der Stichtag für fristgerecht eingereichte Anträge ist somit der 09. September 2020.

Da eine Beschlussfassung über nicht fristgerechte Sachanträge erst nach zwei Abstimmungen mit jeweils ¾- Mehrheit möglich wird, wäre die Einhaltung der Frist sehr wünschenswert.

Stimmberechtigt ist laut Satzung und Abteilungsordnung jedes anwesende Mitglied nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das sich durch Vorlage eines gültigen Vereinsausweises ausgewiesen hat, mit der Beitragszahlung nicht in Rückstand ist und mindestens 3 Monate der Abteilung angehört.

Für alle Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Solltet Ihr Fragen direkt an den Abteilungsvorstand haben, z.B. zum Aufgaben- und Arbeitsbereich des Abteilungsvorstands, der Rechnungsprüfer*innen oder zu Abläufen im ASC, bei der Versammlung oder zu Kandidaturen, könnt Ihr Euch auch jederzeit direkt an vorstand@arminia-supporters.de wenden.

Der Abteilungsvorstand

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