„Alles blau, oder was?!“

Der neue Blauton wird seit Wochen in den sozialen Medien heiß diskutiert, die Farbwahl ruft dabei auch Ablehnung hervor. Häufiger wurde zuletzt auch die Frage aufgeworfen, ob die Farbgestaltung nicht durch die Satzung festgelegt und damit geschützt ist. Schauen wir einmal in die Satzung:

Der Blauton wird im ersten Satz nicht näher festgelegt, die Abbildung des Wappens beinhaltet aber einen konkreten Farbton. Ob dieser verwandte Blauton ebenfalls verbindlich festgelegt wurde, ist nicht eindeutig erwähnt. Solche Zweifelsfälle werden juristisch häufig so gelöst („ausgelegt“), dass auf den Sinn und Zweck der Norm und ggf. die Beweggründe des „Gesetzgebers“ geschaut wird.

Die Aufnahme des Wappens in die Satzung im Jahr 2009 erfolgte auf Antrag des ASC – wir haben also einen besonderen Bezug zu dem Thema und können die damaligen Beweggründe gut einschätzen. Zudem sind die entsprechenden Informationen und Erläuterungen auch noch online verfügbar.

Erläuterungen zur Satzungsänderung
Ausführlicher Artikel im Supporter (ab Seite 8)

In dem Artikel im Supporter wird konkret ausgeführt: „§ 1 stellt den Wichtigsten der gesamten Satzung dar, somit ist das wichtigste Symbol des Vereins in diesem genau richtig aufgehoben. Es steht hier neben Vereinsnamen und Farben in hervorgehobener Position, die es auch in der Wahrnehmung in Verein und Öffentlichkeit besitzt. Durch die Abbildung als Vektorgrafik innerhalb der Satzung wird zudem eine eindeutige Definition des Wappens gegeben, die in dieser Weise durch eine Beschreibung niemals möglich wäre – einer versehentlichen Änderung wird somit vorgebeugt.“

Regelungswille war nach unserer Auffassung, dass es auf die konkrete Grafik in der Satzung ankommen soll und das Wappen „eindeutig“, also umfassend im Hinblick auf alle Gestaltungsmerkmale inklusive der Farben festgelegt werden sollte.

Allerdings muss man auch festhalten, dass bereits seit 2013 davon abgewichen wurde: Das seitdem – im Übrigen auch vom ASC – verwandte Wappen ist in einem anderen Blauton gehalten.

Wenn von der Satzung tatsächlich unzulässig abgewichen wurde, dann schon seit so langer Zeit, dass die jetzt erfolgte erneute Änderung unseres Erachtens nicht mehr „vorwerfbar“ ist. Was bleibt, ist damit eine reine „Geschmacksfrage“, bei der es kein Richtig und Falsch geben kann.

Wir waren in den letzten Monaten daher im regelmäßigen Kontakt mit dem Präsidium und haben dafür geworben, Fans und Mitglieder über den Blauton bestimmen zu lassen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass nun auf der kommenden Jahreshauptversammlung eine Entscheidung durch die Mitglieder herbeigeführt werden wird.

Zudem werden wir das Thema „Blauton“ auch in der nächsten Ausgabe des Supporters aufgreifen und dabei unterschiedliche Meinungen zu Wort kommen lassen, um die verschiedenen Facetten zu beleuchten und Euch eine möglichst gute Meinungsbildung zu ermöglichen.

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