Einladung zur JHV des ASC am 13.10.2021

Die pandemische Situation und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen machen die Planung einer solchen Veranstaltung im Detail nach wie vor leider schwierig. Zur besseren Planung möchten wir Sie/Euch daher um namentliche Anmeldung unter vorstand@arminia-supporters-club.de bis zum 11.10.2021 bitten.

Es gelten die 3G-Regelungen: Die 3G-Kontrolle erfordert, dass ein Nachweis zum Immunstatus (geimpft oder genesen) oder ein negativer Corona-Schnelltest-Nachweis für den Zutritt zu einer Veranstaltung vorgelegt werden muss. Zusätzlich muss bei der Kontrolle ein offizielles Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden sein. Im Raum gilt Maskenpflicht, am Platz kann die Maske abgenommen werden.

Die Tagesordnung sieht folgende TO-Punkte vor:

TOP 1: Eröffnung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder
TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung des Protokolls der JHV 2020 und Wahl des Protokollführers / der Protokollführerin
TOP 3: Ergänzungen / Anträge zur Tagesordnung
TOP 4: Totengedenken
TOP 5: Bericht des Abteilungsleiters
TOP 6: Bericht des Kassenwartes
TOP 7: Bericht der Rechnungsprüferin und des Rechnungsprüfers
TOP 8: Gelegenheit zur Aussprache zu den vorherigen Berichten
TOP 9: Entlastung des Abteilungsvorstandes
TOP 10: Nachwahl einer Rechnungsprüferin / eines Rechnungsprüfers
TOP 11: Verschiedenes
TOP 12: Schlusswort

In Bezug auf Einberufung und Durchführung der Versammlung, das Wahlrecht, die Wählbarkeit sowie einzuhaltende Fristen gelten diejenigen Bestimmungen entsprechend, die in der aktuellen Satzung des DSC Arminia Bielefeld e.V. aufgeführt sind, soweit die Abteilungsordnung nichts Abweichendes regelt.

Mitglieder können insbesondere Anträge (z.B. Ergänzungen der Tagesordnung, Sachanträge, Änderungen der Abteilungsordnung) fristgemäß bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung per Einschreibebrief bei der Geschäftsstelle des DSC Arminia Bielefeld e.V., Abteilung ASC, Melanchthonstraße 31a, 33615 Bielefeld einreichen. Der Stichtag für fristgerecht eingereichte Anträge ist somit der 28. September 2021.

Da eine Beschlussfassung über nicht fristgerechte Sachanträge erst nach zwei Abstimmungen mit jeweils ¾- Mehrheit möglich wird, wäre die Einhaltung der Frist sehr wünschenswert.

Stimmberechtigt ist laut Satzung und Abteilungsordnung jedes anwesende Mitglied nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das sich durch Vorlage eines gültigen Vereinsausweises ausgewiesen hat, mit der Beitragszahlung nicht in Rückstand ist und mindestens 3 Monate der Abteilung angehört.

Für alle Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Solltet Ihr Fragen direkt an den Abteilungsvorstand haben, z.B. zum Aufgaben- und Arbeitsbereich des Abteilungsvorstands, der Rechnungsprüfer oder zu Abläufen im ASC, könnt Ihr Euch auch jederzeit direkt an vorstand@arminia-supporters-club.de wenden.

Der Abteilungsvorstand

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