Jahreshauptversammlung am 31. Juli ab 19 Uhr

Bereits in der letzten Ausgabe des „Supporter“ hatten wir zur JHV eingeladen, wobei ursprünglich der 25. Juli als Termin vorgesehen war. Da für diesen Tag nun Glasgow Rangers für ein Testspiel gewonnen werden konnte und es unrealistisch ist, beides zeitgleich stattfinden lassen zu können, haben wir beschlossen, die ASC-JHV auf den 31. Juli zu verschieben. Beginnen wird sie um 19 Uhr im Presseraum der Westtribüne.

Die vorläufige Tagesordnung sieht folgende TO-Punkte vor:

TOP 1: Eröffnung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder
TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Wahl des Protokollführers
TOP 3: Ergänzungen/ Anträge zur Tagesordnung
TOP 4: Bericht des Abteilungsleiters
TOP 5: Bericht des Kassenwartes
TOP 6: Bericht der Rechnungsprüfer
TOP 7: Gelegenheit zur Aussprache zu den vorherigen Berichten
TOP 8: Entlastung des Abteilungsvorstands
TOP 9: Wahl des Abteilungsvorstands
TOP 10: Wahl der Rechnungsprüfer
TOP 11: Verschiedenes
TOP 12: Schlusswort

In Bezug auf Einberufung und Durchführung der Versammlung, das Wahlrecht, die Wählbarkeit sowie einzuhaltende Fristen gelten diejenigen Bestimmungen entsprechend, die in der aktuellen Satzung des DSC Arminia Bielefeld e.V. aufgeführt sind.
Da innerhalb des ASC kein Nominierungsausschuss eingerichtet werden wird, finden die Wahlen für den Abteilungsvorstand in direkter Wahl durch alle anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder statt. Es stehen dabei alle Kandidaten zur Wahl, die ihre Kandidatur fristgerecht bis zum 17. Juli eingereicht haben und die satzungsgemäßen Kriterien erfüllen. Dabei werden die Wahlvorschläge im Vorlauf der Versammlung in Rücksprache mit dem Ehrenrat und gegebenenfalls den Kandidaten auf die satzungsgemäßen Kriterien überprüft. Für Wahlvorschläge ist daher zu beachten, dass sie neben dem einreichenden Mitglied von weiteren 4 Mitgliedern unterstützt und unterschrieben werden müssen; Kandidaten müssen mindestens ein Jahr Mitglied der Abteilung sein und dürfen nicht innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig wegen einer Insolvenzstraftat, wegen Untreue oder Betrugs verurteilt worden sein.

Wahlvorschläge können alle Mitglieder ebenso wie Anträge (z.B. Ergänzungen der Tagesordnung, Sachanträge, Änderungen der Abteilungsordnung) fristgemäß bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung per Einschreibebrief bei der Geschäftsstelle des DSC Arminia Bielefeld e.V., Abteilung ASC, Melanchthonstraße 31a, 33615 Bielefeld einreichen. Der Stichtag für fristgerecht eingereichte Anträge ist somit der 17. Juli 2012.
Da eine Beschlussfassung über nicht fristgerechte Sachanträge erst nach zwei Abstimmungen mit jeweils ¾- Mehrheit möglich wird, wäre die Einhaltung der Frist sehr wünschenswert.

Stimmberechtigt ist laut Satzung und Abteilungsordnung jedes anwesende Mitglied nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das sich durch Vorlage eines gültigen Vereinsausweises ausgewiesen hat, mit der Beitragszahlung nicht in Rückstand ist und mindestens 3 Monate der Abteilung angehört.

Für alle Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Solltet Ihr Fragen direkt an den Abteilungsvorstand haben, z.B. zum Aufgaben- und Arbeitsbereich des Abteilungsvorstands, der Rechnungsprüfer oder zu Abläufen im ASC, bei der Versammlung oder um zu Kandidieren, könnt Ihr Euch auch jederzeit direkt an vorstand@arminia-supporters.de wenden.

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