Kategorie: News

  • Meet and Greet am 8.12.2009 mit Oliver Kirch

    Ihr könnt mit Euren Fußballstars nicht nur über Fußball fachsimpeln, sondern auch über Euren schulischen und beruflichen Werdegang sprechen. Abgerundet wird dieses Thema durch eine kompetente Person der Arbeitsagentur, die zu den jeweiligen Berufsfeldern Tipps und Anregungen geben kann.

    Eine Anmeldung unter 0521-96611243 oder kirschberger@arminia-bielefeld.de ist für diese Veranstaltung erforderlich.

    Wann: Dienstag, 8.12.2009 ab 17 Uhr
    Wo: Presseraum in der SchücoArena

  • Eintrittskarten für die ASC-Weihnachtsfeier

    In diesem Jahr ist natürlich die Weihnachtsfeier wieder das Veranstaltungshighlight des ASC-Kalenderjahres. Da aber bisher der Vorverkauf noch recht beschaulich angelaufen ist, weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass Eintrittskarten von unseren Mitgliedern auch am Samstag, den 05.12.2009 direkt vor der Veranstaltung erworben werden können. Der Einlass beginnt ab 18.30h (Eingang alter VIP-Raum/ Westtribüne), das Programm beginnt ab 19.00h. Wie auch in den vergangenen Jahren ist für das leibliche Wohl, Musik, Moderation und Tombola gesorgt.

    Hinweis für Gäste:

    Erstmals dürfen auch Partner, Erziehungsberechtigte oder Kinder der ASC-Mitglieder an der Weihnachtsfeier teilnehmen. Gästekarten kosten 15 EUR (Mitglieder 5 EUR) und es sind keine Getränkemarken im Preis enthalten.

     

    Wir wünschen allen Teilnehmern eine gute Anreise und freuen uns auf Euer Erscheinen!

  • Urteilstext zu „Stadionverboten auf Verdacht“ liegt vor

    Das Medieninteresse an dem Urteil war sehr hoch, allerdings wurde das Urteil von den Medien leider oft nicht korrekt wiedergegeben, oftmals wurde das Urteil sogar unzutreffend als Verschärfung gegenüber der bisherigen Praxis oder Erleichterung der Stadionverbotsvergabe dargestellt.

    Der ASC hatte damals basierend auf einer umfangreichen Pressemitteilung des BGH eine erste Interpretation veröffentlicht und war dabei zu einem anderen Ergebnis als die Medien gekommen (LINK).

    Wie in Gerichtsverfahren üblich, hatte auch der BGH nach der mündlichen Entscheidung vier Wochen Zeit, um das schriftliche Urteil zu fertigen. Erst mit dem Urteilstext ist eine wirkliche Deutung möglich, was das Urteil konkret für die Zukunft bedeutet.

    Das jetzt vorliegende Urteil bestätigt erfreulicherweise unsere damalige Interpretation:

    1. Der BGH hat zunächst bestätigt, dass die rein willkürliche Vergabe von Stadionverboten rechtswidrig ist: Zwar dürfen die Vereine ihr Hausrecht relativ frei ausüben, die Grundrechte der betroffenen Stadiongänger dürfen hierbei jedoch nicht verletzt werden. Es muss für das Stadionverbot immer ein sachlicher Grund vorliegen.

    2. Die Stadionverbotsrichtlinie des DFB wird vom BGH im Regelfall als geeignete und rechtmäßige Grundlage für die Vergabe von Stadionverboten bewertet. Das Gericht ging hierbei natürlich davon aus, dass die Vereine auch sämtliche Regelungen in der Stadionverbotsrichtlinie tatsächlich nutzen:

    – So stellte der BGH heraus, dass es für die Vergabe von Stadionverboten und deren Dauer auf die objektiv feststellbaren Details zum Tatablauf und der Beteiligung des betroffenen Fans (Umfang und Schwere des Vergehens etc.), ankommt, und nicht nur auf die reine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

    In der Praxis ist dies leider nicht immer der Fall. Einige Vereine handelten in der Vergangenheit anhand von Automatismen, nach denen stets die maximal mögliche Stadionverbotsdauer verhängt wurde (z.B. „Landfriedensbruch führt immer zu einem dreijährigen Stadionverbot“).

    Das Urteil des BGH bestätigt nun, dass diese Praxis der Vereine rechtswidrig ist.

    – Wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft wegen mangelnden öffentlichen Interesses und höchstens geringer Schuld des Beschuldigten nach § 153 StPO eingestellt, so gilt die Schuld nicht als erwiesen.

    Die Stadionverbotsrichtlinie sieht vor, dass der Verein in solchen Fällen auf Antrag des Betroffenen überprüfen soll, ob das Stadionverbot aufgehoben oder zumindest die Dauer reduziert wird.

    Bei dieser Überprüfung, so stellt der BGH in seiner Entscheidung fest, darf der Verein sich ebenfalls nicht auf die reine Einleitung des Ermittlungsverfahrens berufen. Vielmehr müsse dann anhand der feststellbaren Tatsachen auf den Einzelfall bezogen entschieden werden, ob trotz der nicht bewiesenen Schuld weiterhin von einer zukünftigen Gefährlichkeit des Betroffenen ausgegangen werden kann.

    In dem konkreten Fall, den der BGH nun zu entscheiden hatte, wurde dies bejaht: Das Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Bayern-Fan wurde zwar nach § 153 StPO eingestellt, es liegt damit keine nachgewiesene Straftat vor, er habe aber zu einer potentiell gewaltbereiten Gruppe gehört. Es sei daher die Annahme des MSV Duisburg berechtigt gewesen, dass ggf. in der Zukunft Gewalttaten von ihm ausgehen könnten.

    Wichtig ist jedoch, dass diese Entscheidung immer auf den Einzelfall bezogen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände getroffen werden muss. Dies ergibt sich mehr als deutlich aus dem Urteilstext:
    Die Stadionverbotsrichtlinien „bilden […] eine geeignete Grundlage für die Vereine, ein Stadionverbot auszusprechen. […] Das enthebt die Vereine andererseits nicht der Notwendigkeit, die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. […] Entscheidend sind nicht die Richtlinien, sondern die konkreten Umstände.“

    Dieses Vorgehen bedeutet für die Vereine sicherlich mehr Aufwand, ist aber angesichts des großen Eingriffs, den ein Stadionverbot für jeden Fan darstellt, mehr als nur begründet.

     

  • Fanclubtreffen der Fan- AG

    Jeder Fanclub konnte mit bis zu 3 Mitgliedern an dem Treffen teilnehmen, sodass neben den Vertretern der Fan- AG insgesamt 50 Fans die aktuellen Probleme und Wünsche der Fanbasis diskutierten. Erfreulich war besonders, dass Fanclubs aller Bereiche vertreten waren und somit ganz unterschiedliche Anliegen zur Sprache kamen. Allen gemeinsam war der Wunsch nach einer zeitnahen Ordnerschulung, die als dringend notwendig angesehen wird. In diesem Punkt sind die Bemühungen von DSC und Fan- AG schon sehr weit vorangeschritten, sodass die Durchführung der ersten Schulungseinheiten bereits für den Beginn des kommenden Jahres vorgesehen ist.

    Darüber hinaus kamen auch Aspekte wie mehr Choreos, das Angebot von Brötchen zur Bratwurst oder die Nutzbarkeit des kürzesten Weges von den Behindertenplätzen zur Toilette zur Sprache – die wie alle anderen geäußerten Wünsche in das Arbeitsprotokoll der Fan- AG aufgenommen werden. Dieses dient seit der Tagung im November 2007 als ständig aktualisierter Leitfaden für die Arbeit der Fan- AG: hier werden die von den Fanclubs formulierten Anliegen und deren derzeitiger Status ebenso festgehalten wie die seit 2007 angestrengten Bemühungen zu den einzelnen Punkten, sodass bei jeder Fan- AG- Sitzung konkrete Erfolge ersichtlich werden bzw. deutlich zu erkennen ist, in welchen Bereichen verstärkte Anstrengungen notwendig sind.

    Auch den anwesenden Fanclubmitgliedern konnte anhand des Arbeitsprotokolls ein Überblick über die damaligen Forderungen und den momentanen Entwicklungsstand gegeben werden. Neben „erledigten“ Punkten wie die Lagerräume, die Aufnahme von Farbe und Wappen in die Satzung, die Stadionsprecherfrage oder ein zweiter Fanbeauftragter und fliegende Händler unter der Südtribüne konnten in etlichen Bereichen Verbesserungen erreicht werden, die jedoch den Status „erledigt“ noch nicht rechtfertigen. Beispiele hierfür sind die Bierkarte „11 für 10“, ein insgesamt breiteres Verpflegungsangebot als 2007 (u.a. Pizza, Brezel), die Parkplatzsituation für Behinderte oder auch der Besuch/ das vermehrte Interesse von Vereinsoffiziellen an fanclubübergreifenden Veranstaltungen.

    Viele weitere Beispiele für Verbesserungen wurden erwähnt, allerdings wird niemals eine Situation erreicht werden, in der es keine weiteren Verbesserungen mehr geben kann. Somit gilt es für uns als Mitglied der Fan- AG, die Bemühungen für die Faninteressen stetig den wechselnden Wünschen und Voraussetzungen anzupassen.
    Um diesen Wandel zeitnah und mit verbindlichem Charakter festhalten zu können, wird zukünftig in kürzeren Abständen ein Austausch zwischen Fan- AG und Fanclubs organisiert werden. Von 2010 an sollen Fanclubtagungen mit konkreten Themenschwerpunkten jährlich stattfinden, zu Fanclubtreffen mit offenen Diskussionen wird zudem zwischen den Tagungen eingeladen, sofern der aktuelle Bedarf vorhanden ist.

    Viele Fanclubvertreter nutzten im Anschluss an das Treffen die Einladung zu einer gut 90- minütigen Stadionführung, die ebenso Einblicke in die Spielerkabinen gab wie in die gemütlichen Logen und geselligen Räume der neuen Osttribüne. Zum Abschluss ging es für die meisten zur Rußheide, wo der 1:0- Sieg unserer Amateure den schwarz- weiß- blauen Nachmittag erfolgreich abrundete.

  • 21. Bundestreffen von Unsere Kurve in Bielefeld

    Zu Beginn des Treffens stand der Austausch zwischen Unsere Kurve und eingeladenen Verantwortlichen des DSC Arminia Bielefeld, Hans- Hermann Schwick (Präsident), Albrecht Lämmchen (Präsidium) und Heinz Anders (Geschäftsführer), im Vordergrund. Hierbei war sowohl die nur wenige Tage zurückliegende Sitzung der DFL inklusive der Abstimmung über die 50+1- Anträge als auch die interne Struktur des DSC von besonderem Interesse.

    In Bezug auf die DFL-Sitzung konnte Heinz Anders persönliche Eindrücke wiedergeben, die die deutliche Ablehnung einer Abschaffung von „50+1“ untermauerten. Unter den Lizenzvereinen wird es auf absehbare Zeit keinen Konsens zu einer Veränderung geben, sodass nun abgewartet werden muss, ob Martin Kind die angekündigte gerichtliche Klärung anstrengen wird. Von allen Beteiligten wurde dies als wahrscheinlich angesehen, insbesondere im Hinblick auf die bisherige Vehemenz, mit der er sein Anliegen trotz großen Widerstands verfolgt hat. Von allen Argumenten „pro 50+1“ erscheint das Solidaritätsprinzip der Ligen am ehesten geeignet, ihn zu einem Umdenken zu bewegen.

    Im Hinblick auf die innere Struktur des DSC interessierten sich die Unsere Kurve- Mitglieder besonders für die praktische Handhabung der Trennung zwischen Verein und Kapitalgesellschaften. Durch die einzig in Vereinsbesitz befindlichen Anteile ist eine ganz strikte Trennung bisher nicht angestrebt worden, sondern vielmehr eine partnerschaftlich orientierte, effiziente Zusammenarbeit gefördert worden. Die theoretischen Diskussionen zeigten jedoch, dass durch potentielle Anteilsverkäufe ein deutlich gewinnorientierteres Interesse zu erwarten wäre und für viele bisher auf kurzem Dienstweg erledigte Problemlösungen zusätzliche Aspekte mit eher bürokratischem Charakter zu berücksichtigen wären.
    Weiterhin wurde die Entwicklung nach der Jahreshauptversammlung positiv hervorgehoben, die innerhalb des Vereines bereits spürbare Veränderungen bewirkt hat und zukünftig auch in der Öffentlichkeit stärker wahrnehmbar werden wird.
    Insgesamt war dieser Einstieg in das Bundestreffen sehr offen und von gegenseitigem Interesse geprägt, sodass aus den hierfür eingeplanten 60 Minuten gute 90 Minuten Diskussion wurden.

    Im weiteren Verlauf war erneut 50+1 ein zentrales Thema. Die deutliche Entscheidung der DFL für den Erhalt der Regel kann als klarer Erfolg der Fanbasis und des deutschen Fußballs gewertet werden, wenngleich sie lediglich ein Etappenziel darstellt. Da die rechtliche Lage trotz dieser Abstimmung noch nicht geklärt ist, wird Unsere Kurve sich weiterhin auf allen zur Verfügung stehenden Wegen für 50+1 einsetzen.

    Positives gab es zudem im Bereich der europäischen Lizenzierung zu berichten. Nach der Einbeziehung von Fanvertretern in die Entwicklung der Lizenzbedingungen wurde mit Brian Lomax ein starker Fanvertreter von der UEFA in das CFC- Panel berufen. Brian war bereits in den 90er Jahren Mitbegründer des ersten Supporters Trust in England und war unter anderem 4 Jahre Vorstandsvorsitzender der vereinsübergreifenden Fanorganisation Supporters Direct. Das Panel wird unter der Leitung von Jean- Luc Dehaene eine der wichtigsten Regulierungs- und Kontrollfunktionen im europäischen Fußball innehaben. Zukünftig wird es unabhängig von der UEFA die Einführung und Einhaltung der europäischen Lizenzierung kontrollieren.

    Weitere wichtige Themen waren die nach wie vor fanfeindlichen Anstoßzeiten und Spieltagsgestaltungen, die weitere Entwicklung der europäischen Fanorganisation Football Supporters Europe, die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt „Fans und Polizei“ sowie das vieldiskutierte Urteil des BGH. Auch in all diesen Bereichen werden von Unsere Kurve Verbesserungen und fanfreundliche Veränderungen angestrebt und über das Treffen hinaus Lösungsansätze erarbeitet.

     

  • UEFA beruft unabhängiges Control- Panel

    Das Gremium besteht aus acht unabhängigen Experten, die von UEFA- Präsident Michel Platini sowie dem Vorsitzenden des Panels, Jean- Luc Dehaene, ernannt wurden.  Die zentralen Aufgaben des Panels bestehen darin, mehr Transparenz und Ausgeglichenheit in den europäischen Wettbewerben durch die Kontrolle des vereinbarten Financial Fair Play sowie der noch auszuarbeitenden europäischen Lizenzierung zu schaffen. Ebenfalls wird die Sanktionierung bei Nicht- Einhaltung der Bedingungen durch das Panel geschehen.

    Bemerkenswert ist insbesondere die Berufung von Brian Lomax. Brian war in den 90er Jahren Mitbegründer des ersten Supporters Trusts in England und gilt als äußerst basisnah sowie konsequent in der Vertretung der Faninteressen. Durch seine klare Haltung in Bezug auf sinnvolle Entwicklungen wird seine Berufung von Unsere Kurve, dem ASC sowie weiteren nationalen und internationalen Fanorganisationen als großer Erfolg gewertet. Diese zeigt, dass die UEFA die Bemühungen für finanzielle und sportliche Stabilität mit der notwendigen Ernsthaftigkeit forciert.

    Mit der Einberufung des Panels wurde nun ein weiterer wichtiger Schritt zu einer effektiven und nachhaltigen Veränderung im europäischen Fußball getan. In den kommenden Monaten wird das Komitee zur europäischen Lizenzierung die darin zu verankernden Bedingungen aushandeln – anschließend wird sich noch deutlicher zeigen, wie viel Finanzkontrolle und Finanzdisziplin zukünftig von den Vereinen gefordert werden wird.
    Wir werden euch an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen informieren.

    Zusätzliche Informationen findet ihr auf folgenden Seiten: 
    http://de.uefa.com/uefa/keytopics/kind=128/newsid=919326.html
    http://de.uefa.com/uefa/keytopics/kind=64/newsid=886976.html

    http://www.supporters-direct.org/news/item.asp?n=6082&cat=%

     

  • Rückblick Skatturnier am 13.11.2009

    Am Freitag, den 13.11.09, gab es gleich eine Kuriosität: Spielleiter Rolf Bydolek und Ü50-Teamleiter Hans-Günter Schraven konnten am Ende gleich zwei Spieler  beglückwünschen, die die höchste Punktzahl erreicht hatten. Somit musste eine Münze entscheiden, wer zuerst an den Preistisch gehen durfte. Je nach Siegesplatz konnten die Spieler (jeder hat gewonnen) etwas vom Preistisch auswählen. Hier die ersten drei Gewinner: 1.Willi Kahl 1989 Punkte (Bildmitte), 2. Detlef Koebe-Hellmich 1989 Punkte (Bild rechts) und 3.Helmuth Ohlrich 1964 Punkte (Bild links). Nach Spielende waren sich alle einig, dass es nächstes Jahr eine Neuauflage geben wird.

  • Dritte Sitzung zu Versammlungs-, Wahl- und Beitragsordnung

    Am 10.11.2009 fand in der Geschäftsstelle das dritte Treffen der Ordnungskommission statt. Wie schon in den ersten beiden Sitzungen vertraten Hans-Hermann Schwick und Andreas Mamerow den DSC-Vorstand, Wolfgang Lohmeier den Verwaltungsrat, Sebastian Kraus die Kritischen Arminen sowie Hans-Jürgen Laufer, Markus Bliemetsrieder und Ulrike Polenz den ASC.

    Im Rahmen der vorangegangenen Sitzung waren ASC und Kritische Arminen von der Kommission beauftragt worden, entsprechend der bis dahin gemeinsam erarbeiteten Kerninhalte ausformulierte Ordnungstexte zu entwerfen. Zu diesem Zweck fanden zwischen den Sitzungen zwei Arbeitstreffen statt, zudem gab es einen regelmäßigen Kontakt per E-Mail und Telefon.

    Bei der Formulierung wurde von Anfang an darauf geachtet, dass die Bestimmungen in den Ordnungen später wirkungsvoll, demokratisch und für die Mitglieder auch ohne juristisches Hintergrundwissen verständlich sind.

    Für das zukünftige Wahlverfahren (Stimmenabgabe und Mehrheitsbestimmung) sollte darüber hinaus sichergestellt werden, dass Wahlen hohe demokratische Standards erfüllen, gleichzeitig aber auch ohne unverhältnismäßig großen Zeitaufwand durchgeführt werden können.

    Die unter Berücksichtigung dieser Ziele erarbeiteten Ordnungen wurden am vergangenen Wochenende allen Mitgliedern der Ordnungskommission vorab per E-Mail zugeschickt, um eine Vorbereitung auf die dritte Sitzung zu ermöglichen.

    Aufgrund dieser Vorbereitung war es in der Sitzung möglich, die Entwürfe für Versammlungs-, Beitrags- und Wahlordnung zügig Punkt für Punkt durchzugehen und direkt noch kleinere Anpassungen vorzunehmen.

    Mit dem Ergebnis der Sitzung waren alle Beteiligten anschließend höchst zufrieden:

    • Die Arbeit an der Versammlungsordnung konnte abgeschlossen werden, der finale Text steht damit zur Verfügung und könnte von den Mitgliedern auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
    • Die Beitragsordnung muss nur noch um eine tabellarische Auflistung sämtlicher Beitragshöhen ergänzt werden. Aufgrund der teilweise unterschiedlichen Beiträge in den einzelnen Abteilungen wird diese Tabelle recht umfangreich werden.
    • Den vorgeschlagenen Regelungen für die Wahlordnung hat die gesamte Ordnungskommission grundsätzlich zugestimmt. Aufgrund der hohen Bedeutung von Wahlen wurde dennoch gemeinsam vereinbart, die Bestimmungen nochmals in Ruhe und ohne den zeitlichen Druck einer Sitzung zu prüfen. Die finalen Absprachen zu dieser Ordnung können voraussichtlich in den kommenden Wochen über E- Mail vereinbart werden.

    Für Januar 2010 ist eine vierte Sitzung anberaumt, in der vermutlich die endgültige Verabschiedung aller drei Ordnungen als Vorschlag der Kommission beschlossen werden kann, sofern dies nicht bereits über E- Mail geschehen ist. Darüber hinaus sollen  Ehrenordnung, Jugendordnung sowie die Satzungen der GmbH & Co. KGaA dahingehend überprüft werden, dass sie auch nach der diesjährigen Satzungsänderung im Einklang mit der Satzung des Vereins sind.

  • Unsere Kurve übergibt über 100.000 Unterschriften

    Am gestrigen Dienstag hat sich eine Delegation von Unsere Kurve pünktlich um 10 Uhr vor der DFL- Zentrale in Frankfurt getroffen, um über 100.000 Unterschriften von Mitgliedern, Fans und Verantwortlichen aller Vereine an Dr. Reinhard Rauball, Präsident der DFL, zu überreichen. Diese wurden in den vergangenen Wochen und Monaten unter anderem vom ASC gesammelt und dokumentieren die breite Ablehnung der Fanbasis gegenüber Modifikationen oder gar einer Streichung der 50+1- Regel.

    Darüber hinaus wurden zahlreiche Banner präsentiert, Flyer verteilt, Vereinssatzungen geändert und Artikel verfasst, deren Inhalt keinen Zweifel am Interesse der Mitglieder und Fans zuließen. Als positive Beispiele sind hier zwei Banner der Bielefelder Fanszene abgebildet, die sich effektiv gegen Kind`s Pläne gestellt hat und dazu beigetragen hat, die Entscheidung „pro 50+1“ zu beeinflussen.
    Auch aus dem Ausland erhielten die Aktionen für den Erhalt von 50+1, unter anderem von Supporters Direct, Unterstützung (http://www.arminia-supporters-club.de/news/aktuelle-news-1286.php) .

    Während der DFL- Sitzung stellte sich eine für viele überraschend klare Ablehnung der eingereichten Anträge heraus. Der Antrag von Hannover 96 und Martin Kind, 50+1 komplett aus den Lizenzbedingungen streichen zu lassen, wurde lediglich vom Antragsteller selbst unterstützt, der Antrag vom FSV Frankfurt, eine Kommission zur Konsensentwicklung einzusetzen, fand mit dem FSV und Hannover nur einen Befürworter mehr.
    Schalke hat seinen Antrag anschließend zurückgezogen.
    Mehr zu den eingereichten Anträgen: http://www.arminia-supporters-club.de/news/aktuelle-news-1295.php .

    Mit dieser überdeutlichen Positionierung der DFL dürfte auch Martin Kind keinen Zweifel am Willen der Vereine mehr haben. Für den Fall einer Klageeinreichung seinerseits steht damit ebenfalls fest, dass er ausschließlich Eigeninteressen und keinesfalls diejenigen Interessen der finanziell schwächer gestellten Vereine verfolgt. Schließlich haben auch diese keine Veranlassung gesehen, die stabile Grundlage des deutschen Fußballs für kurzfristig verfügbare Investorengelder zu gefährden.

    Mit diesen Entscheidungen hat die DFL einen ganz wichtigen Meilenstein für Chancengleichheit und sportlich orientierten Wettbewerb bei gleichzeitiger Basisorientierung im deutschen Fußball gesetzt. Eine gerichtliche Entscheidung in dieser Frage wird voraussichtlich früher oder später angestrengt werden – dass sich die deutschen Profivereine in der grundsätzlichen Frage der Möglichkeit von Mehrheitsverkäufen so einig sind, dass dies für ihr Ligensystem nicht sinnvoll wäre, wird die Erfolgsaussichten vor europäischen Gerichten dabei sicherlich nicht fördern.

    Weitere Informationen und Bilder aus den Kurven anderer Vereine findet ihr hier: www.unserekurve.de

  • Heute entscheidende Sitzung der DFL

    Der DFL liegen für heute 3 wichtige und zukunftsweisende Anträge verschiedener Vereine vor, sodass die Entscheidungen dieser Sitzung die grundsätzliche Richtung für den deutschen Vereinsfußball wesentlich beeinflussen werden.

    Am meisten diskutiert wurde in den letzten Wochen und Monaten der Antrag von Hannover 96 und Martin Kind, die 50+1- Regel aus den Lizenzbedingungen streichen zu lassen, ein von ihm entwickeltes Konsensmodell fand in der vorigen DFL- Versammlung keine ausreichende Zustimmung. Nach wie vor steht auch seine Drohung im Raum, notfalls eine gerichtliche Klärung anzustrengen, sollten innerhalb der Liga keine für ihn ausreichenden Freiräume zum Anteilsverkauf eingeräumt werden.
    Dabei handelt es sich immer um Anteilsmehrheiten – bis zu 49 % der Anteile dürfen auch nach bestehendem Lizenzrecht veräußert werden. Somit entscheidet sich heute, ob Vereine nach wie vor selbstbestimmt geführt werden müssen oder ob auch außenstehende Dritte die Entscheidungsgewalt innehaben dürfen.

    Dass ein komplettes Streichen ebenso wie eine generelle Auflockerung für die Fanbasis keine erstrebenswerten Maßnahmen darstellen, haben die deutschlandweit anhaltenden Mitglieder- und Fanproteste der letzten Monate deutlich gezeigt. Der ASC hat sowohl eigene Aktionen durchgeführt als auch verschiedene Aktionen von Unsere Kurve unterstützt, darunter die Postkarten- sowie die Unterschriftenaktionen. Dabei sind über 60.000 Unterschriften zusammengekommen, welche heute vor der Sitzung von einer UK- Delegation in Frankfurt an DFL- Vertreter überreicht werden. Wir möchten hiermit noch mal ein deutliches Zeichen setzen und zu verantwortungsbewusstem Umgang mit dem Stimmrecht aufrufen.

    Über diese Aktionen hinaus wurde auch von der Bielefelder Fanszene durch Banner, Spruchbänder und eigene Artikel zum Erhalt von 50+1 aufgerufen. Dies verdeutlicht umso mehr, wie wichtig diese Regel für Fußballfans ist und wie kritisch sich die Fanbasis mit den richtungsweisenden Entscheidungen für die Zukunft ihres Vereins und ihres Sports auseinandersetzen.

    Einen Ansatz zur „Vertagung“ dieser Entscheidung hat der FSV Frankfurt mit seinem Antrag auf Einsetzung einer Kommission zur gemeinsamen Entwicklung eines Konsensmodells eingereicht. Sollte also der Antrag von Hannover 96 abgelehnt und derjenige vom FSV angenommen werden, so besteht in den kommenden Monaten die Möglichkeit, einen Vorschlag zur Auflockerung der 50+1- Regel zu entwickeln, über den eine künftige DFL- Sitzung zu entscheiden hätte.
    Diese Variante würde eine Veränderung von 50+1 wahrscheinlicher machen, jedoch noch keine Festlegung bedeuten. Zugleich wäre eine Klageeinreichung durch Martin Kind im Zeitraum der Kompromissentwicklung verhältnismäßig unwahrscheinlich.
    Vorteil dieser Lösung wäre folglich ganz klar der Zeitgewinn und die potentiell mögliche Anhörung/ Einflussnahme durch Fanvertreter, Nachteil die wahrscheinlicher werdende Änderung von 50+1 ohne die Sicherung einer langfristigen Rechtssicherheit. Selbst im Falle einer Kompromisslösung schließt diese nicht aus, dass in ein, zwei oder fünf Jahren ein anderer Verein mit dieser internen Regelung unzufrieden ist und seinerseits eine Klage anstrengt.
    Dass früher oder später der Klageweg genutzt wird, scheint nach derzeitigem Stand nicht zu vermeiden. Somit könnte auch die DFL von einer frühzeitigen Klärung profitieren und sich zukünftige Debatten in dieser Frage erleichtern. Schließlich wird auch auf Europaebene davon ausgegangen, dass 50+1 unter die „Besonderheiten des Sports“ fallen dürfte und somit vor europäischen Gerichten Bestand behalten dürfte.

    Der dritte wichtige Antrag wurde von Schalke 04 eingereicht und enthält im Kern das europäische „Financial FairPlay“. Diese für die europäische Lizenzierung vorgesehene Regelung besagt, dass ein Verein nur einen festgeschriebenen Anteil derjenigen Gelder zur Kader-/ Etatfinanzierung nutzen darf, die er selbst ohne Schuldenaufbau erwirtschaften kann. Dies würde zusichern, dass das für die Kaderfinanzierung ausgeschlossene Geld in nachhaltige Projekte wie Stadionausbau, Jugendförderung oder soziale Projekte fließen kann. Somit würde bei Annahme dieses Antrags das für Europa geplante, nachhaltige Wirtschaften bereits frühzeitig in Deutschland umgesetzt werden müssen und die Vereine für die europäische Lizenz keine weiteren Umstellungen vornehmen müssen.

    Über die Ergebnisse der heutigen DFL- Sitzung werden wir an dieser Stelle frühestmöglich informieren.