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Monat: November 2009
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Ambivalentes Urteil zum Thema „Stadionverbote auf Verdacht“
Leider traf die Interpretation der Journalisten hierbei nicht immer den tatsächlichen Inhalt der richterlichen Entscheidung, oftmals wurde das Urteil sogar unzutreffend als Verschärfung gegenüber der bisherigen Praxis oder Erleichterung der Stadionverbotsvergabe dargestellt.
Die Möglichkeit einer solchen Verschärfung ergibt sich aus dem Richterspruch aber nicht.
Zwar liegt der endgültige Urteilstext erst in ein paar Wochen vor, aus der sehr umfangreichen Pressemitteilung des BGH können aber schon jetzt erste Schlussfolgerungen gezogen werden:
1. Der BGH hat zunächst bestätigt, dass die rein willkürliche Vergabe von Stadionverboten rechtswidrig ist: Zwar dürfen die Vereine ihr Hausrecht relativ frei ausüben, die Grundrechte der betroffenen Stadiongänger dürfen hierbei jedoch nicht verletzt werden. Es muss für das Stadionverbot immer ein sachlicher Grund vorliegen.
2. Die Stadionverbotsrichtlinie des DFB wird vom BGH insgesamt als geeignete und rechtmäßige Grundlage für die Vergabe von Stadionverboten bewertet. Das Gericht ging hierbei natürlich davon aus, dass die Vereine auch sämtliche Regelungen in der Stadionverbotsrichtlinie tatsächlich nutzen:
– So stellte der BGH heraus, dass es für die Vergabe von Stadionverboten und deren Dauer auf die objektiv feststellbaren Details zum Tatablauf und der Beteiligung des betroffenen Fans (Umfang und Schwere des Vergehens etc.), ankommt, und nicht nur auf die reine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
In der Praxis ist dies leider nicht immer der Fall. Einige Vereine handelten in der Vergangenheit anhand von Automatismen, nach denen stets die maximal mögliche Stadionverbotsdauer verhängt wurde (z.B. „Landfriedensbruch führt immer zu einem dreijährigen Stadionverbot“).
Das Urteil des BGH bestätigt nun, dass diese Praxis der Vereine rechtswidrig ist.
– Wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft wegen mangelnden öffentlichen Interesses und höchstens geringer Schuld des Beschuldigten nach § 153 StPO eingestellt, so gilt die Schuld nicht als erwiesen.
Die Stadionverbotsrichtlinie sieht vor, dass der Verein in solchen Fällen auf Antrag des Betroffenen überprüfen soll, ob das Stadionverbot aufgehoben oder zumindest die Dauer reduziert wird.
Bei dieser Überprüfung, so stellt der BGH in seiner Entscheidung fest, darf der Verein sich ebenfalls nicht auf die reine Einleitung des Ermittlungsverfahrens berufen. Vielmehr müsse dann anhand der feststellbaren Tatsachen auf den Einzelfall bezogen entschieden werden, ob trotz der nicht bewiesenen Schuld weiterhin von einer zukünftigen Gefährlichkeit des Betroffenen ausgegangen werden kann.
In dem konkreten Fall, den der BGH nun zu entscheiden hatte, wurde dies bejaht: Das Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Bayern-Fan wurde zwar nach § 153 StPO eingestellt, es liegt damit keine nachgewiesene Straftat vor, er habe aber zu einer potentiell gewaltbereiten Gruppe gehört. Es sei daher die Annahme des MSV Duisburg berechtigt gewesen, dass ggf. in der Zukunft Gewalttaten von ihm ausgehen könnten.
Wichtig ist jedoch, dass diese Entscheidung immer auf den Einzelfall bezogen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände getroffen werden muss. Das bedeutet für die Vereine sicherlich mehr Aufwand, ist aber angesichts des großen Eingriffs, den ein Stadionverbot für jeden Fan darstellt, mehr als nur begründet.
Sobald das Urteil des BGH als Gesamttext vorliegt, werden wir Euch an dieser Stelle über die weiteren Details informieren.
Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass der betroffene Bayernfan vor und während des Prozesses anwaltlich sowie finanziell vom Fanrechtefonds unterstützt wurde (www.fanrechtefonds.de). Derzeit wird vom Fonds überlegt, das Urteil erneut durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, da mindestens die Pressemitteilung des BGH in Passagen kritisch zu bewertende Inhalte aufweist. Die Pressemitteilung des Fanrechtefonds steht unter diesem Artikel als Link zur Verfügung.
Um auch zukünftig Grundsatzurteile in fanrelevanten Fragen anstrengen zu können, ist der Fanrechtefonds jedoch auf Spenden angewiesen. Der ASC unterstützt ihn daher durch halbjährliche Zahlungen. Solltet Ihr ebenfalls ein Interesse an rechtlicher Klärung kritischer Fragen haben, habt Ihr jederzeit am ASC-Infostand in der SchücoArena oder über die Seite des Fanrechtefonds die Möglichkeit, zu spenden.
Solltet Ihr an weiteren Informationen zu Stadionverboten, Datenschutz, dem Fanrechtefonds oder den jeweiligen Hintergründen interessiert sein, wendet Euch kurz per Mail an fans@arminia-supporters.de oder das Fanprojekt Bielefeld (www.fanprojekt-bielefeld.de).
Pressemitteilung des Fanrechtefonds: http://www.fanrechtefonds.de/pages/news.html
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1. Sitzung Team Fanpolitik
Durch das rasante Anwachsen des Teams Fanpolitik von drei auf sieben Mitglieder innerhalb der letzten Monate werden zukünftig etwa vierteljährlich Sitzungen stattfinden, die in erster Linie dazu dienen, mit allen Teammitgliedern die aktuellen Entwicklungen und zukünftigen Planungen diskutieren zu können. Bisher war dies aufgrund der überschaubaren Größe des Teams nicht notwendig, aufgrund der neuen Strukturen nun aber unerlässlich.
Die Grundstruktur sieht vor, dass sowohl ein Mitarbeiten in Teilbereichen der Fanpolitik als auch im gesamten (zeitaufwendigeren) Themenumfang möglich ist. Dabei ist derzeit jedes Teammitglied zuständig für mindestens einen einzelnen Themenkomplex, wie beispielsweise 50+1, das Bundesweite Netzwerk oder auch Stadionverbots- und Datenschutzfragen. Andere Bereiche wie kommerzielle Entwicklungen oder Stadionsituation (Stehplätze, Ordner, Preisgestaltung, Sektoren) werden im Team behandelt. Die alltägliche Koordination läuft hierbei über E-Mail, internes Forum und persönliche Gespräche. Im Rahmen der Teamsitzungen werden die jeweiligen Ergebnisse und Entwicklungen zusammengetragen, damit alle Teammitglieder regelmäßig auf demselben Wissensstand sind.
Über die Teamleitung werden erarbeitete Texte, Aktivitäten oder Positionierungen dem ASC- Vorstand vorgestellt und mit diesem koordiniert auf den als sinnvoll angesehenen Wegen umgesetzt/ veröffentlicht.
Hört sich kompliziert an – ist in der Praxis jedoch weit einfacher, als in den behandelten Themenkomplexen für Mitglieder und Fans positive Entscheidungen und Ergebnisse zu erreichen, wofür beinahe täglich etliche ehrenamtliche Stunden investiert werden.Inhalte der Fanpolitiksitzung:
Während der ersten Sitzung waren 15 Tagesordnungspunkte zu behandeln, alle Teammitglieder waren anwesend. Nach der Begrüßung galt es zu Beginn, einen kurzen Überblick über die Historie der Fanpolitik im ASC zu geben, die seit Gründung im Jahr 2003 einen zentralen Bestandteil darstellt. Anschließend wurden Organigramm und die Aufstellung zu behandelnder Themenkomplexe vorgestellt, bevor es beim 4. TOP um die aktuellen Entwicklungen zu den zur Satzung gehörigen Ordnungen ging. Diese befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Ausformulierung und es wird angestrebt, in der kommenden Satzungssitzung Mitte November zur finalen Fassung zu gelangen.
Anschließend folgten Berichte derjenigen Teammitglieder, die den ASC in der Fan- AG vertreten. Hier konnten nach der Jahreshauptversammlung wichtige Fortschritte in fanrelevanten Fragen erreicht werden, unter anderem ist die Bier- Dauerkarte bereits umgesetzt oder die konkrete Überlegung zur Verbesserung der Stehplatzsituation im Verein begonnen worden. Speziell in dieser Frage gibt es einige Ansätze, deren Umsetzbarkeit derzeit geprüft werden und nach Möglichkeit im Jahr 2010 realisiert werden sollen.
Der 6. Tagesordnungspunkt war „50+1“ gewidmet. An dieser Stelle galt es, die möglichen Reaktionen des ASC auf den Antrag von Martin Kind (Streichung aus den Lizenzbedingungen, wir berichteten) zu diskutieren. Beschlossen wurde letztendlich, dass sich der ASC den bundesweiten Aktionen von Unsere Kurve anschließt und diese bestmöglich unterstützt. Hier gilt ganz klar die Sicherung des vereinsorientierten Fußballs in Deutschland, um vermeidbare Interessenskonflikten bei wichtigen Vereinsentscheidungen nicht Tür und Tor zu öffnen. Das Vereinswohl und die Möglichkeit zur Einflussnahme durch Mitglieder müssen immer im Vordergrund stehen, weder Rendite noch Gewinnmaximierung zum Selbstzweck. Dies ist in der momentanen Situation vollumfänglich gesichert, eine Veränderung der 50+1- Regel würde mindestens für einzelne Vereine einen Verlust der Selbstbestimmung und langfristig eine reelle Verschlechterung bedeuten, weshalb der ASC weiterhin für den vollständigen Erhalt der 50+1- Regel eintritt.
Den Komplex „Stadionverbotsfragen und Datenschutz“ wird zukünftig Sebastian Kraus als „Delegierter“ bearbeiten. Hier gilt es, sowohl eine transparente und leicht zugängliche Informationsweitergabe zu sichern als auch auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene Beiträge zur Sicherung der Fanrechte zu leisten. Dies geschieht über den ASC, als Mitglied von Unsere Kurve und FSE sowie über den Fanrechtefonds, der vom ASC finanziell unterstützt wird.
TOP 8 wurde Unsere Kurve gewidmet. In dieser nationalen Interessengemeinschaft der Fanorganisationen arbeiten fünf der sieben Teammitglieder aktiv mit, um Mitglieder- und Faninteressen auf nationaler Ebene Gehör zu verschaffen. Dort stehen momentan die Themen 50+1, Fans und Polizei, europäische Lizenzierung, die AG Fandialog des DFB sowie Umsetzung der Stadionverbotsrichtlinien besonders im Focus. Da das kommende Bundestreffen von Unsere Kurve am 14.11. in Bielefeld stattfinden wird, wurden auch für dieses erste inhaltliche Vorplanungen besprochen.
Daraufhin stand Football Supporters Europe (FSE), eine verhältnismäßig junge europäische Fanorganisation in der sowohl der ASC als auch Unsere Kurve als Mitglied vertreten sind, zur Diskussion. Schwierig gestaltet sich hier die Mitarbeit insbesondere durch die zeitaufwendige Beitragsformulierung auf Englisch, unter anderem rund um den Besuch der Lizenzierungskonferenz in Brüssel konnten Unsere Kurve und ASC allerdings bereits wichtige Beiträge leisten. Zukünftig werden drei Mitglieder des Teams Fanpolitik in Arbeitsgruppen der FSE aktiv mitarbeiten.
Kurz angeschnitten wurde anschließend der Vereins- und Jugendtag, der zwar nicht im Team Fanpolitik angesiedelt ist, dessen Nachhaltigkeit und regelmäßige Durchführung jedoch auch im Interesse des Teams zu sehen ist.
Ebenso sollten viele Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Fanorganisationen genutzt werden, zumal die Treffen mit anderen Unsere Kurve- Mitgliedern aufgrund der Ligenzugehörigkeit in dieser Saison sehr selten sein werden. Aus diesen können wichtige Anregungen und Erfahrungen in die Überlegungen des Teams Fanpolitik einfließen, um eine effektive und zielorientierte Interessenvertretung zu erreichen.Der 12. Tagesordnungspunkt lautete „Bundesweites Netzwerk“, welches zukünftig von Axel Schöning als Verantwortlichem im ASC betreut werden wird. Die offizielle Übergabe soll beim nächsten Botschaftertreffen stattfinden, Kommunikation zu Botschaftern und Organisation der Aktivitäten liegen dabei bereits jetzt zum überwiegenden Teil in seiner Verantwortung. Insgesamt ist hier eine sehr positive Entwicklung zu verzeichnen, die für außerhalb OWLs lebende Arminen ein breiteres Angebot und vereinfachte Anreisen zu Spielen des DSC bietet.
Anschließend wurden die in den nächsten Monaten geplanten Aktivitäten besprochen und zusammengetragen, wozu weitere „rundum informiert“- Abende ebenso zählen wie Aktivitäten zu 50+1 oder im Rahmen des Bundesweiten Netzwerks. Auch das Thema Öffentlichkeitsarbeit beanspruchte einen eigenen Unterpunkt, da noch immer nur sehr wenige Mitglieder und Fans die stets angebotenen Möglichkeiten nutzen, sich direkt an den ASC- Infoständen im Stadion, am Fanmobil, über E-Mail oder durch Einladung von ASC- Aktiven zu eigenen (Fanclub-) Treffen zu informieren. Aus diesem Grund sind alle Teammitglieder angehalten, regelmäßig und transparent über ihre Themenkomplexe und Aktivitäten in Supporter, HalbVier sowie auf den Webseiten zu berichten.
Im abschließenden TOP „Verschiedenes“ wurden in erster Linie Treffen mit Vertretern der Interessengemeinschaft der Alemanniafans und –fanclubs sowie der Fanabteilung Eintracht Frankfurt besprochen, bevor um 22.30 Uhr das Sitzungsende festgestellt werden konnte.
Zukünftige Sitzungen werden voraussichtlich einen geringeren Umfang behandeln. Zu Beginn war es jedoch wichtig, einen Gesamtüberblick sowie den aktuellen Stand in den behandelten Bereichen zu besprechen. Wichtig ist bei allem Ernst der Themen, dass die Arbeit für die Verbesserung der Bedingungen in Bielefeld und Deutschland weiterhin Spaß macht – weshalb jedes Teammitglied den Umfang der aktiven Mitarbeit für sich selbst festlegen kann.
Weitere Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können in den Artikeln auf unserer Homepage nachgelesen oder unter fans@arminia-supporters.de nachgefragt werden. Unter dieser E-Mail- Adresse können ebenfalls Fragen zur aktiven Mitarbeit im Team Fanpolitik gestellt werden, Fragen zur Arbeit im gesamten ASC oder zu anderen Bereichen bitte an info@arminia-supporters-club.de.