Kategorie: 2009

  • Frohes Fest und guten Rutsch!

    Ebenfalls möchten wir uns an dieser Stelle für Euer Vertrauen und Eure Anregungen bedanken, die auch im kommenden Jahr wieder in unsere Arbeit einfliessen wird. Desweiteren wünschen wir allen Angestellten des Clubs, den Spielern sowie den Verantwortlichen ein paar ruhige Tage und ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2010 mit entsprechender Krönung auf dem Rathausplatz!

     

  • Ordnerdiskussion: Treffen mit den Verantwortlichen

    In einer absolut offenen und sachlichen Diskussion wurden sowohl verschiedene Problemfelder aber auch Maßnahmen angesprochen, mit denen die Sicherheit der Stadionbesucher optimiert werden kann. Ebenso dankbar sind wir für die ehrliche Art der Gesprächsführung die uns aufgezeigt hat, welche Maßnahmen logistisch und finanziell durchführbar sind, aber auch wie schwierig es ist, optimalen Schutz aller Fans und Besucher unseres Stadions zu gewährleisten und zu welchem Preis (Stichwort „gläserner Fan“) dieses nur zum Teil machbar wäre. Desweiteren wird Gerhard Harhausen als verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter demnächst auf der Homepage des DSC entsprechend kenntlich gemacht..

    Als Ergebnis dieses gut einstündigen Gedankenaustausches können wir abschliessend vermelden, das sämtliche Missverständnisse im Zuge unserer Presseerklärung ausgeräumt werden konnten. Ferner wird der ASC im kommenden Jahr an verschiedenen Sicherheitsbesprechungen auf Einladung von Heinz Anders teilnehmen. Da einige Aktive des Arminia Supporters Club am Spieltag in diversen Arbeitsfeldern und Tribünenteilen der SchücoArena tätig sind, können hier die direkten Eindrücke weitergegeben werden. Genauso ist es uns nun möglich, die Anregungen aber auch Beschwerden unserer Mitglieder direkt an die jeweiligen Verantwortlichen weiterzugeben.

    Weiterhin arbeitet der DSC Arminia zusammen mit dem ASC derzeit an einem Maßnahmenkatalog, der kurzfristig umsetzbar sein wird. Näheres dazu werden wir Anfang des kommenden Jahres an dieser Stelle mitteilen.

  • Meet & Greet – Oliver Kirch

    Neben zahleichen interessanten Details zur Person und Herkunft Kirchs erfuhren die Gäste auch wenig Alltägliches zum Werdegang des Mittelfeldspielers. Oliver Kirch gab auch bereitwillig darüber Auskunft, was zum früheren Berufswunsch Tischler und dem Abbruch seiner angefangenen Ausbildung führte. Herr Drews, Berater der Bundesagentur für Arbeit, ergänzte seine Ausführungen daneben mit nützlichen Informationen zum Berufsfeld und stellte Informationsmaterial für alle Anwesenden zur Verfügung. Im Anschluss entwickelte sich unter dem Motto „Was ich schon immer mal fragen wollte“ ein lebhafter und tiefgehender Dialog zwischen dem Profispieler und den gebannt lauschenden Anwesenden.
    Autor: Florian Dreyße

    Für die Rückrunde wird der ASC-Youth Club daher auf jeden Fall erneut Spieler und/oder Funktionäre einladen, um über Fußball und Berufswahl zu fachsimpeln.

    Weitere Bilder zu dieser Veranstaltung findet Ihr in der Galerie

  • ASC fordert Sicherheitskonzept ein

    Die furchtbaren Bilder des zusammengeschlagenen Ordners beim Gastspiel des VfL Bochum im Mai 2008 waren bereits schon einmal Anlass innerhalb des Vereines, über sein vorhandenes Sicherheitskonzept nachzudenken.

    Auch der ASC hatte damals zusammen mit anderen Fanorganisationen Nachbesserungen innerhalb der Sitzungen der FAN AG mit den Verantwortlichen des DSC Arminia angeprangert. So sicherte der Verein unter anderem zu, zeitnahe Ordnerschulungen anzubieten.

    Leider müssen wir bis heute feststellen, dass diese noch nicht durchgeführt wurden. Auch stellt sich die Frage, warum der Posten des Sicherheitsbeauftragten in unserem Club offenbar nicht besetzt ist. Geschweige denn, dass man als interessierter Fan auf der offiziellen Arminia-Internetpräsenz erkennen kann, wer hier Ansprechpartner für Sicherheitsfragen ist. Hier wird leider immer wieder nur an den Fanbeauftragten verwiesen, der aber für diese Aufgabe (auch unter lizenzrechtl. Bedingungen) nicht zuständig ist.

    Ebenfalls fordern wir unseren Verein auf, darüber nachzudenken, den Ordnerdienst komplett in professionelle Hände zu geben, gerade auch unter Berücksichtigung der Anforderungen im modernen Profifußball.

    Der ASC wird hier auch im Sinne seiner fast 5.000 Mitglieder und Fans zeitnah das Gespräch suchen und über die Ergebnisse an diese Stelle berichten.

  • Becherspende für „Aktion Lichtblicke“

    Die Lokal Crew hat in Zusammenarbeit mit dem AFC Dachverband für das Spiel gegen Union Berlin am kommenden Sonntag eine große Spendenaktion für den guten Zweck organisiert: Vor, während und nach dem Spiel werden alle Besucher im Stadion die Möglichkeit haben, ihre Getränkebecher für die „Aktion Lichtblicke“ zu spenden. Die Sammelstellen werden gut kenntlich sein, darüber hinaus werden an den Getränkeständen zusätzliche Spendenboxen aufgestellt sein.

    Dieser einfache Spendenweg ermöglicht es jedem Stadionbesucher, einen Beitrag zur Unterstützung wichtiger sozialer Projekte und Aktivitäten in Bielefeld zu leisten. Durch den persönlichen Einsatz der Lokal Crew- und Dachverbandsmitglieder zum Besetzen der Sammelstellen können alle gespendeten Gelder in vollem Umfang an die „Aktion Lichtblicke“ überreicht werden.

    Der ASC unterstützt diese karitative Aktion und wird auch an seinen Ständen Becher- sowie Geldspenden für die „Aktion Lichtblicke“ ermöglichen. Im Anschluß an das Spiel werden diese dann ebenfalls an Lokal Crew und Dachverband weitergeleitet.

    Wir bitten alle Mitglieder und Fans, ihre Becher für den guten Zweck zu spenden und dazu beizutragen, dass diese wohltätige Aktion ein voller Erfolg wird!

  • Fanrechtefonds legt Verfassungsbeschwerde gegen Urteil ein

    Weitere Details gehen aus der folgenden Pressemitteilung des Fanrechtefonds hervor:

  • I’m dreaming of a blue-white-black christmas…

    Überraschend kamen weniger Gäste als in den vergangenen Jahren, aber das tat der gewohnt guten Stimmung bei der Weihnachtsfeier keinen Abbruch. So blieb schließlich für jeden Gast mehr der Köstlichkeiten des Buffets, sei es Fleisch, Fisch, Salate oder Nachtischkreationen. Für das zeichneten sich der deutsche Grillmeister Hans-Dieter Riemen, der „King of Fire“ Helmut Schirmacher sowie unser ASC-Multitalent Ari verantwortlich.

    Die Tombola lockte wieder mit vielen kleinen und einzelnen größeren Gewinnen, darunter auch aktuellen Trikots mit den Unterschriften der Spieler der ersten Mannschaft, die leider nicht anwesend sein konnten. Stattdessen war jedoch der Trainer Thomas Gerstner vor Ort, stellte sich in einem Interview eher ungewöhnlichen Fragen, nahm sich Zeit für die anwesenden Mitglieder und erfüllte Autogramm- und Fotowünsche. Er war nicht der einzige Ehrengast, ebenso mischten sich Leiter anderer Abteilungen innerhalb des DSC, die beiden Geschäftsführer Heinz Anders und Detlev Dammeier und aus dem Präsidium Hans-Hermann Schwick und Albrecht Lämmchen unter die Gäste und plauderten entspannt bei einem Glas Krombacher. Dass das Bier in Strömen floss lag sicher auch an drei ganz besonderen „Gastzapfern“, die hinter der Theke Aufstellung genommen hatten. Der Schatzmeister des DSC, Andreas Mamerow, und der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Wolfgang Lohmeier, sowie sein Stellvertreter, Rolf Henrichsmeyer, ließen die Zapfhähne glühen und gaben so auch mal auf ungewohnte Weise etwas an die Fans zurück. Die Aufgabe muss ihnen Freude bereitet haben, da sie es sich nicht haben nehmen lassen, auch nach dem Raumwechsel in den Sechzehner dort wieder die Poleposition der Getränkeversorgung bis in die frühen Morgenstunden zu übernehmen, während Lothar Buttkus (unser altgedienter und nimmermüder Stadionsprecher) als DJ den Tanzfreudigen einheizte.

    Erst deutlich am Nikolaustag endete die Feier und schreit geradezu danach, dass sie in 2010 wiederholt werden und sich selbst erneut übertreffen möchte.
    Nun stehen aber erstmal eine Winterpause und die Weihnachtstage bevor, für die wir allen ASC-Mitgliedern und ihren Familien alles Gute wünschen. Und den Aktiven des ASC, die wieder einmal die Weihnachtsfeier durch unermüdlichen Einsatz zu einem Erfolg gemacht haben, wünschen wir besonders ruhige und besinnliche Feiertage.

    Fotos dieser Feier findet Ihr auch in unserer Bildergalerie.

  • Meet and Greet am 8.12.2009 mit Oliver Kirch

    Ihr könnt mit Euren Fußballstars nicht nur über Fußball fachsimpeln, sondern auch über Euren schulischen und beruflichen Werdegang sprechen. Abgerundet wird dieses Thema durch eine kompetente Person der Arbeitsagentur, die zu den jeweiligen Berufsfeldern Tipps und Anregungen geben kann.

    Eine Anmeldung unter 0521-96611243 oder kirschberger@arminia-bielefeld.de ist für diese Veranstaltung erforderlich.

    Wann: Dienstag, 8.12.2009 ab 17 Uhr
    Wo: Presseraum in der SchücoArena

  • Eintrittskarten für die ASC-Weihnachtsfeier

    In diesem Jahr ist natürlich die Weihnachtsfeier wieder das Veranstaltungshighlight des ASC-Kalenderjahres. Da aber bisher der Vorverkauf noch recht beschaulich angelaufen ist, weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass Eintrittskarten von unseren Mitgliedern auch am Samstag, den 05.12.2009 direkt vor der Veranstaltung erworben werden können. Der Einlass beginnt ab 18.30h (Eingang alter VIP-Raum/ Westtribüne), das Programm beginnt ab 19.00h. Wie auch in den vergangenen Jahren ist für das leibliche Wohl, Musik, Moderation und Tombola gesorgt.

    Hinweis für Gäste:

    Erstmals dürfen auch Partner, Erziehungsberechtigte oder Kinder der ASC-Mitglieder an der Weihnachtsfeier teilnehmen. Gästekarten kosten 15 EUR (Mitglieder 5 EUR) und es sind keine Getränkemarken im Preis enthalten.

     

    Wir wünschen allen Teilnehmern eine gute Anreise und freuen uns auf Euer Erscheinen!

  • Urteilstext zu „Stadionverboten auf Verdacht“ liegt vor

    Das Medieninteresse an dem Urteil war sehr hoch, allerdings wurde das Urteil von den Medien leider oft nicht korrekt wiedergegeben, oftmals wurde das Urteil sogar unzutreffend als Verschärfung gegenüber der bisherigen Praxis oder Erleichterung der Stadionverbotsvergabe dargestellt.

    Der ASC hatte damals basierend auf einer umfangreichen Pressemitteilung des BGH eine erste Interpretation veröffentlicht und war dabei zu einem anderen Ergebnis als die Medien gekommen (LINK).

    Wie in Gerichtsverfahren üblich, hatte auch der BGH nach der mündlichen Entscheidung vier Wochen Zeit, um das schriftliche Urteil zu fertigen. Erst mit dem Urteilstext ist eine wirkliche Deutung möglich, was das Urteil konkret für die Zukunft bedeutet.

    Das jetzt vorliegende Urteil bestätigt erfreulicherweise unsere damalige Interpretation:

    1. Der BGH hat zunächst bestätigt, dass die rein willkürliche Vergabe von Stadionverboten rechtswidrig ist: Zwar dürfen die Vereine ihr Hausrecht relativ frei ausüben, die Grundrechte der betroffenen Stadiongänger dürfen hierbei jedoch nicht verletzt werden. Es muss für das Stadionverbot immer ein sachlicher Grund vorliegen.

    2. Die Stadionverbotsrichtlinie des DFB wird vom BGH im Regelfall als geeignete und rechtmäßige Grundlage für die Vergabe von Stadionverboten bewertet. Das Gericht ging hierbei natürlich davon aus, dass die Vereine auch sämtliche Regelungen in der Stadionverbotsrichtlinie tatsächlich nutzen:

    – So stellte der BGH heraus, dass es für die Vergabe von Stadionverboten und deren Dauer auf die objektiv feststellbaren Details zum Tatablauf und der Beteiligung des betroffenen Fans (Umfang und Schwere des Vergehens etc.), ankommt, und nicht nur auf die reine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

    In der Praxis ist dies leider nicht immer der Fall. Einige Vereine handelten in der Vergangenheit anhand von Automatismen, nach denen stets die maximal mögliche Stadionverbotsdauer verhängt wurde (z.B. „Landfriedensbruch führt immer zu einem dreijährigen Stadionverbot“).

    Das Urteil des BGH bestätigt nun, dass diese Praxis der Vereine rechtswidrig ist.

    – Wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft wegen mangelnden öffentlichen Interesses und höchstens geringer Schuld des Beschuldigten nach § 153 StPO eingestellt, so gilt die Schuld nicht als erwiesen.

    Die Stadionverbotsrichtlinie sieht vor, dass der Verein in solchen Fällen auf Antrag des Betroffenen überprüfen soll, ob das Stadionverbot aufgehoben oder zumindest die Dauer reduziert wird.

    Bei dieser Überprüfung, so stellt der BGH in seiner Entscheidung fest, darf der Verein sich ebenfalls nicht auf die reine Einleitung des Ermittlungsverfahrens berufen. Vielmehr müsse dann anhand der feststellbaren Tatsachen auf den Einzelfall bezogen entschieden werden, ob trotz der nicht bewiesenen Schuld weiterhin von einer zukünftigen Gefährlichkeit des Betroffenen ausgegangen werden kann.

    In dem konkreten Fall, den der BGH nun zu entscheiden hatte, wurde dies bejaht: Das Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Bayern-Fan wurde zwar nach § 153 StPO eingestellt, es liegt damit keine nachgewiesene Straftat vor, er habe aber zu einer potentiell gewaltbereiten Gruppe gehört. Es sei daher die Annahme des MSV Duisburg berechtigt gewesen, dass ggf. in der Zukunft Gewalttaten von ihm ausgehen könnten.

    Wichtig ist jedoch, dass diese Entscheidung immer auf den Einzelfall bezogen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände getroffen werden muss. Dies ergibt sich mehr als deutlich aus dem Urteilstext:
    Die Stadionverbotsrichtlinien „bilden […] eine geeignete Grundlage für die Vereine, ein Stadionverbot auszusprechen. […] Das enthebt die Vereine andererseits nicht der Notwendigkeit, die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. […] Entscheidend sind nicht die Richtlinien, sondern die konkreten Umstände.“

    Dieses Vorgehen bedeutet für die Vereine sicherlich mehr Aufwand, ist aber angesichts des großen Eingriffs, den ein Stadionverbot für jeden Fan darstellt, mehr als nur begründet.