Die vorläufige Tagesordnung sieht folgende TO-Punkte
vor:
TOP 1: Eröffnung
und Begrüßung der anwesenden Mitglieder
TOP 2: Feststellung der
Beschlussfähigkeit und Wahl der*des Protokollführenden
TOP 3: Ergänzungen/Anträge zur
Tagesordnung
TOP 4: Bericht des Abteilungsleiters
TOP 5: Bericht des Kassenwartes
TOP 6: Bericht der Rechnungsprüfer*innen
TOP 7: Gelegenheit zur Aussprache zu den
vorherigen Berichten
TOP 8: Entlastung des
Abteilungsvorstandes
TOP 9: Wahl des Abteilungsvorstandes
TOP 10: Wahl der Rechnungsprüfer*innen
TOP 11: Verschiedenes
TOP 12: Schlusswort
In Bezug auf Einberufung und Durchführung der
Versammlung, das Wahlrecht, die Wählbarkeit sowie einzuhaltende Fristen gelten
diejenigen Bestimmungen entsprechend, die in der aktuellen Satzung des DSC
Arminia Bielefeld e.V. aufgeführt sind. Da innerhalb des ASC kein
Nominierungsausschuss eingerichtet wird, finden die Wahlen für den
Abteilungsvorstand in direkter Wahl durch alle anwesenden und stimmberechtigten
Mitglieder statt. Es stehen dabei alle Kandidat*innen zur Wahl, die ihre Kandidatur
fristgerecht bis zum 09. September 2020 eingereicht haben und die
satzungsgemäßen Kriterien erfüllen. Dabei werden die Wahlvorschläge im Vorlauf
der Versammlung in Rücksprache mit dem Ehrenrat und gegebenenfalls den Kandidat*innen
auf die satzungsgemäßen Kriterien überprüft.
Für Wahlvorschläge ist darüber hinaus zu beachten,
dass sie neben dem einreichenden Mitglied von weiteren 4 Mitgliedern
unterstützt und unterschrieben werden müssen; Kandidat*innen müssen
mindestens ein Jahr Mitglied der Abteilung sein und dürfen nicht innerhalb der
letzten fünf Jahre rechtskräftig wegen einer Insolvenzstraftat, wegen Untreue
oder Betrugs verurteilt worden sein.
Wahlvorschläge können alle Mitglieder ebenso wie Anträge
(z.B. Ergänzungen der Tagesordnung, Sachanträge, Änderungen der
Abteilungsordnung) fristgemäß bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung per
Einschreibebrief bei der Geschäftsstelle des DSC Arminia Bielefeld e.V.,
Abteilung ASC, Melanchthonstraße 31a, 33615 Bielefeld einreichen. Der
Stichtag für fristgerecht eingereichte Anträge ist somit der 09. September 2020.
Da eine Beschlussfassung über nicht fristgerechte
Sachanträge erst nach zwei Abstimmungen mit jeweils ¾- Mehrheit möglich wird,
wäre die Einhaltung der Frist sehr wünschenswert.
Stimmberechtigt ist laut Satzung und Abteilungsordnung
jedes anwesende Mitglied nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das sich durch
Vorlage eines gültigen Vereinsausweises ausgewiesen hat, mit der
Beitragszahlung nicht in Rückstand ist und mindestens 3 Monate der Abteilung
angehört.
Für alle Fragen stehen wir selbstverständlich zur
Verfügung. Solltet Ihr Fragen direkt an den Abteilungsvorstand haben, z.B. zum
Aufgaben- und Arbeitsbereich des Abteilungsvorstands, der Rechnungsprüfer*innen
oder zu Abläufen im ASC, bei der Versammlung oder zu Kandidaturen, könnt Ihr
Euch auch jederzeit direkt an vorstand@arminia-supporters.de wenden.
Der
Abteilungsvorstand